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» Schwäbisch Gmünd | Donnerstag, 29. Oktober 2009

Vergewaltigung: Jugendschöffengericht hatte es bei der Urteilsfindung nicht leicht

Nicht unproblematisch gestaltete sich gestern eine Verhandlung vor dem Gmünder Jugendschöffengericht, das unter Vorsitz von Jugendrichter Thomas Hegele tagte, und die von vielen Besuchern verfolgt wurde. Zwei junge Frauen und ein junger Mann standen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung bzw. der Beihilfe dazu vor Gericht. Der Hauptbeschuldigte ist vor einiger Zeit verstorben.

Von Dietrich Kossien
SCHWÄBISCH GMÜND. Den drei Angeklagten hielt Staatsanwalt Karst ihre fiesen Taten vor. Demnach hatten sie alle zusammen mit einem vierten Beteiligten und einer weiteren Beteiligten in einer Wohnung Geburtstag gefeiert und dabei auch reichlich dem Alkohol zugesprochen. Im Verlaufe des Beisammenseins, kam es dann zum folgenschweren Vorfall.
Der Hauptbeschuldigte soll die nun als Nebenklägerin auftretende junge Frau aufgefordert haben, mit ihm geschlechtlich zu verkehren. Sie habe sich geweigert. Dann sei sie von zwei anderen ausgezogen und festgehalten worden, so dass der Haupttäter sie vergewaltigen konnte. Eine der anwesenden Frauen hatte das ganze Geschehen mit dem Handy gefilmt.
Die drei Angeklagten wurden befragt, ob sie Aussagen machen wollten. Durch ihre Verteidiger, die Rechtsanwälte Markus Bessler, Uwe Brenner und der Anwältin Ulrike Böckler, ließen sie erklären, dass sie ihre Schuld einräumen. Sie hätten die Tat sehr bedauert und sich bei beim Opfer entschuldigt.
Sie alle seien nicht mehr nüchtern gewesen. Als dann, nachdem die betroffene Frau es abgelehnt hatte, mit ihm zu verkehren, gefragt worden sei, wer dafür und wer dagegen sei, hätten es alle eher als Gaudi, denn als Vergewaltigung angesehen. Ein Sachverständiger hatte über die drei anwesenden Täter psychologische Gutachten angefertigt. Danach sah er in ihrem Verhalten bei zweien psychische Störungen und bei einer Täterin eine beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit und den Grenzbereich der Normalität.
Staatsanwalt Karst hielt den drei Angeklagten vor, anhand der vielen Besucher könnten sie sehen, wie schlimm das Geschehene sei. Das Gesetz verlange für eine Vergewaltigung eine Strafe von zwei Jahren Haft und darüber hinaus. Dann könne es keine Bewährung geben. Sie könnten nur unter diesem Strafmaß davonkommen, weil ihnen Beihilfe zur Last gelegt werde. Er hielt ihnen auch zugute, dass sie sich entschuldigt hätten.
Auch hätten sich die Beteiligten, die zum Teil in einer karitativen Einrichtung Arbeit gefunden haben, wieder vertragen. Er wies sie nachdrücklich in seinem Plädoyer darauf hin, dass sie kurz vor dem Gefängnis gestanden hätten. Für die beiden Frauen forderte er sechs Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Da sie sich in Betreuung befänden, könne man von Auflagen absehen.
Besonders ins Gebet nahm er einen Angeklagten, wohl um ihm noch besonders Nachdenkenswertes mit auf den Weg zu geben. Würde er in den Vollzug kommen, würde er schnell merken, dass er da nicht der Erste sei. Dort hätten ganz andere Kaliber das Sagen. Wenn er nun Bewährung bekäme, dürfe nie wieder etwas passieren. Positiv bemerkte er, dass er nun auf einem guten Weg sei und sich auch entschuldigt habe. Er forderte für ihn neun Monate und die Einbeziehung einer Vorstrafe und außerdem 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Auch muss er sich in psychiatrische Behandlung begeben.
Die Vertreterin der Nebenklägerin, Rechtsanwältin Christine Bellmann, hob hervor, für ihre Mandantin sei diese Entschuldigung sehr wichtig gewesen. Sie schließe sich dem Staatsanwalt an.
Das taten auch die drei Verteidiger. Das Schöffengericht folgte in seinem Urteil weitgehend dem Antrag von Staatsanwalt Karst mit je sechs Monaten bei einer zweijährigen Bewährungszeit für die beiden jungen Frauen und fünfzehn Monaten bei dreijähriger Bewährung für den jungen Mann und den geforderten Auflagen. Die Beteiligten akzeptierten das Urteil und verzichteten auf Rechtsmittel.
 

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