Fortschreibung des Allgemeinen Kanalisationsplans
Erläuterungen, wie die Leistungsfähigkeit eines Kanals heutzutage berechnet wird, gab Ingenieur Udo Bäuerle vom Ingenieurbüro Bäuerle & Partner kürzlich dem Gemeinderat. Auch präsentierte er sein Untersuchungsergebnis zur Fortschreibung des Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP).
MÖGGLINGEN (gm). Neben Kanaldimensionen, Wasserspiegellagen und kalkulierten Regenereignissen, ist ein wesentlicher Faktor die befestigte Fläche, von welcher aus Oberflächenwasser in die Kanäle abfließt. In Mögglingen sind dies derzeit rund
160 Hektar zu entwässernder Fläche. Die Modellberechnung, wie das Kanalnetz bei diesen Parametern ausgelastet ist, habe man mit Erfahrungen vor Ort gegenübergestellt. Dabei haben sich Schwachstellen in der Heglestraße, Kirchstraße, Hauptstraße, sowie in der Steinstraße und im Kellerweg herausgestellt. Bäuerle: „In ungünstigen Fällen tritt hier Wasser aus den Kanälen aus“.
Dennoch bescheinigt Bäuerle der Gemeinde einen positiven Kanalstatus. Das Kanalnetz, basierend auf dem Allgemeinen Kanalisationsplan aus dem Jahr
1975, sei großzügig ausgebaut.
In einer zweiten Berechnung wurden dann die Flächen miteinbezogen, bei welchen nach Vorstellung der Gemeinde eine bauliche Entwicklung erfolgen kann. Dies umfasst eine Fläche von etwa
30 Hektar. Wie das Kanalnetz für die zusätzlich zu entwässernden Flächen ausgebaut werden könnte, stellte Bäuerle den Räten vor. Insgesamt wurden vier Ausbauvarianten entwickelt, welche mit Investitionen von
3,
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9 Millionen Euro verbunden wären. Die Dimensionen seien zwar gewaltig, wenn man aber bedenke, dass man hier von Investitionen für die nächsten
30 Jahre spreche und die Kosten nicht innerhalb einiger Jahre anfallen würden, dann relativiere sich das Investitionsvolumen wieder, stellte Bäuerle fest.
„Der Kanalisationsplan kann auch ausschlaggebend dafür sein, wo wir das nächste Baugebiet platzieren.“
Ottmar Schweizer, Bürgermeister
Bürgermeister Schweizer erklärte: „Bei diesen Dimensionen kann allerdings der AKP auch ausschlaggebend dafür sein, wo wir das nächste Baugebiet platzieren.“ Vom Gemeinderat erhielt die Verwaltung den Auftrag, die verschiedenen Ausbauvarianten mit der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Ostalbkreis, abzustimmen, um dann in einer weiteren Beratung zu entscheiden, welche Variante weiterentwickelt werden soll.
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