Gab es eine saftige Ohrfeige für jeden?
Wieder einmal ging es gestern vor dem Gmünder Amtsrichter um die Auseinandersetzung von Jugendlichen, die zum Teil auch dem Alkohol gefrönt hatten, in oder vor einer Gmünder Disco in Hussenhofen. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt. Von Dietrich Kossien
SCHWÄBISCH GMÜND. Die Staatsanwältin warf einem
22-jährigen jungen Mann vor, eine junge Frau erst beleidigt und ihr dann eine Ohrfeige versetzt zu haben. Als ihr die Schwester zu Hilfe eilten wollte, hätte er dieser mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Das sei nicht so gewesen, meinte dazu der junge Mann auf Befragung von Amtsrichter Grimm. Zuerst sei er beleidigt worden, und die junge Frau habe ihm eine Backpfeife versetzt, so dass ihm seine Sonnenbrille davon geflogen sei. Da habe er ihr dann eine Ohrfeige gegeben. Ihre Schwester aber habe er gar nicht geschlagen. Dann sei er mit den anderen Beteiligten vom Türsteher vor die Tür gesetzt worden. Er sei arg abgefüllt gewesen, ließ er erkennen.
Strafrichter Grimm wollte nun die Zeugen befragen, unter ihnen auch die beiden jungen Mädchen, die Opfer geworden waren. Das scheiterte, sie waren nicht da. Eine Zeugin hatte zuvor erklärt, einen Termin in Schorndorf zu haben. Da hatte der Richter nachgefragt, und dort war sie nicht. Die zweite Zeugin hatte verlauten lassen, sie würde vom Arbeitgeber nicht frei bekommen. Der aber hätte ihr frei geben müssen. Ein weiterer Zeuge war in Urlaub in der Türkei. Wiederum ein weiterer Zeuge war ebenfalls nicht erschienen, hatte aber telefonisch erklärt, er wisse sowieso nichts. Auch der Verteidiger des Angeklagten war nicht mehr da.
Da wunderte sich der Richter dann sehr, waren doch auch die beiden Geschädigten, die sogar von einem zu bekommenden Schmerzensgeld geredet hatten, nicht erschienen. So war es mit der Beweisaufnahme nicht zum Besten bestellt, zumal auch von der Polizei gemachte Bilder keinen Aufschluss über Schäden durch die Ohrfeige und den Schlag ins Gesicht gaben. Der einzige Zeuge, der pünktlich da war, konnte wenig sagen, weil er von dem Vorfall nichts mitbekommen hatte und wohl irrtümlich benannt worden war.
Da fackelte die Staatsanwältin nicht lange und regte die Einstellung des Verfahrens an. Der noch Angeklagte war heilfroh und erklärte, seitdem er den Führerschein habe, trinke er nichts mehr und sei nun meistens zu Hause, um für seine laufende Ausbildung zu lernen. Das freute den Richter, der der Anregung der Staatsanwältin folgte und das Verfahren wegen geringer Schuld einstellte.
Doch — o Wunder — nun waren die Zeugen auf einmal alle da. Der Richter machte sie nachdrücklich darauf aufmerksam, dass sie weder zum pünktlichen Prozessbeginn noch einige Zeit später dagewesen seien. Nun sei das Verfahren abgeschlossen und sie könnten wieder nach Hause gehen. Das sahen sie recht cool und verschwanden wieder.
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