Strafbefehl bleibt aufrecht: Kein Verständnis für einen „Stalker“
Eine 35-jährige Frau hatte gegenüber ihrem geschiedenen Mann einen Gewaltschutzantrag gestellt. Diesem Ansinnen war nachgekommen worden. Weil der Mann sich aber nicht daran hielt, hatte er einen Strafbefehl über 1200 Euro erhalten. Von Dietrich Kossien
SCHWÄBISCH GMÜND. Gegen den Strafbefehl hatte der Mann Einspruch eingelegt. Deshalb wurde nun gegen ihn vor dem Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verhandelt, was bisher so nur selten der Fall war.
Die Staatsanwältin Maier-Tartsch hielt dem Mann seine vermeintlichen Verstöße vor. So soll er im Juni diesen Jahres an einem Straßencafé am Marktplatz die junge Frau, die dort mit ihrer Schwester war, beleidigt und bedroht haben. Auch habe er bei ihrem Arbeitgeber angerufen. Das sei geschehen, obwohl er sich laut der von der Frau erwirkten Verfügung, ihr nur bis auf
500 Metern nähern und auch sie nicht durch Anrufe belästigen darf.
Außerdem war er gehalten, sich auch bei zufälligen Begegnungen sofort zu entfernen. Auch im Bereich des Kalten Marktes soll er sie dann im Juli in ähnlicher Weise belästigt und ihr Schläge angedroht haben.
Auf Befragen von Strafrichter Hans Dieter Grimm sagte der Beschuldigte, er sei an diesem Tag nicht am angegebenen Ort gewesen. Da sei er nach der Arbeit zum Arzt und dann nach Hause gegangen. Auch im zweiten Fall wies er eine Schuld von sich. Da habe er seine in einem Café im Bereich des Kalten Marktes tätige Freundin nach deren Arbeit abgeholt. Da wies ihn der Richter darauf hin, dass er damit zugebe, die
500-Meter-Grenze nicht beachtet zu haben. Der Abstand sei aber mehr als
500 Meter gewesen, meinte der Angeklagte.
Mit diesem Hinweis erregte er jedoch ungläubiges Staunen. Der Richter wollte auch wissen, warum er überhaupt hinter ihr her gehen würde. Dem sei nicht so, mochte er Glauben machen. Das Ganze würde nur deshalb geschehen, weil die Frau von ihm Schmerzensgeld hätte haben wollen. Das sei ihr jedoch nicht zugesprochen worden. Seither wolle sie ihn schädigen.
Die Aussagen der betroffenen Frau und ihrer Schwester waren jedoch eindeutig, einleuchtend und übereinstimmend. Auch die Aussage eines Polizeibeamten trug zu dieser Erkenntnis bei. Die Frau erklärte, sie habe seinerzeit die Verfügung erwirkt, weil sie Angst vor dem Mann habe. Er habe sie brutal geschlagen und ihr wiederum damit bedroht.
Wenig nutzte dem Angeklagten auch die Aussage seiner Freundin, von der die Staatsanwältin zu erkennen gab, dass sie damit nur knapp an einer strafbaren Falschaussage vorbeigeschrammt sei.
Strafrichter Grimm wies den Angeklagten auch darauf hin, dass es in diesem Verfahren nur um die unerlaubte Annäherung gehe und nicht um zivilrechtliche Dinge, wie Unterhalt und Betreuung des gemeinsamen Kindes. Bei dieser Beweislage machte ihm der Strafrichter dann den sicherlich gutgemeinten Vorschlag, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen, was der Beschuldigte dann nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin auch tat.
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