Interessengemeinschaft wehrt sich weiterhin gegen den Bau der Ethylen-Pipeline bei Alfdorf
Die Anwälte der Interessengemeinschaft Alfdorf und Umgebung GbR haben der EPS Ethylen-Pipeline Süd GmbH & Co. KG Anfang April 2009 Gesprächs– und Verhandlungsbereitschaft signalisiert und Verhandlungspositionen mitgeteilt.
ALFDORF
(pm). Insbesondere wurden Sicherheitsbedenken konkretisiert und die
EPS aufgefordert, die Pipeline in öffentliche Feldwege zu verlegen. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass der Rückbau der Pipeline nach Betriebsende oder Betriebseinstellung finanziell nicht abgesichert sei. Erst gut zwei Monate später stellte die
EPS die Überarbeitung des Sicherheitsgutachtens in Aussicht und teilte mit, dass ein Pipeline-Verlauf in öffentlichen Wegen geprüft werde.
Daraufhin fanden zwei Gespräche statt. Die
EPS beharrt auf dem bisherigen Trassenverlauf und konnte die Sicherheitsbedenken nicht entkräften. Offensichtlich spiel die
EPS „auf Zeit“, in der Hoffnung, der Landtag werde zeitnah ein Enteignungsgesetz zur Ermöglichung der Pipeline verabschieden. Anscheinend sei die
EPS an ernsthaften Verhandlungen nicht interessiert, so die Interessengemeinschaft, die sich in der Einschätzung dadurch bestätigt fühlt, dass die
EPS die Gemeinde Alfdorf hingehalten hat und die verabredete neue Trassenführung plötzlich nicht mehr verfolge.
Damit liegen die klagen gegenständlichen Bedenken wieder im Blick: Die von der
EPS vorgebrachte Bedeutung der Pipeline für den Chemiestandort Baden-Württemberg sei nicht gegeben. Das Argument, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Ansiedlung von Firmen entlang der Pipelinetrasse sei Augenwischerei. Derartige Ansiedlungen seien weder vorhanden noch geplant. Entlang der Pipelinetrasse sei mit Ausnahme der Miro in Karlsruhe kein in großem Umfang Ethylen verarbeitender Betrieb ansässig.
Ministerpräsident Oettinger hat bereits im November
2008 gesagt, dass bei der Abwägung auch zu bedenken sei, dass die Zahl der von der Leitung abhängigen Arbeitsplätze „in Bayern ungleich höher“ als in Baden-Württemberg sei. Damit sei zum Ausdruck gebracht, dass die Pipeline keine Vorteile für den „Chemiestandort Baden-Württemberg“ mit sich bringe. Ein öffentliches Interesse für den Erlass eines Enteignungsgesetzes bestehe nicht.
Schlussendlich weist die Interessengemeinschaft darauf hin, dass
EPS die Sicherheitsbedenken verharmlose. Ethylen sei ein hochentzündliches Gas. Schadensereignisse in Köln-Worringen und im italienischen Viareggio dokumentieren eindrucksvoll die Gefährlichkeit. Die Hinhaltetaktik der
EPS verärgert die Grundstückseigentümer nachhaltig und bestärkt diese, die Pipeline mit sämtlichen rechtsstaatlichen Mitteln zu verhindern.
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