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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Denkmalrat beim Regierungspräsidium tagte in Schwäbisch Gmünd

Am Donnerstag hat im Großen Sitzungssaal des Rathauses die Sitzung des Denkmalrats beim Regierungspräsidium Stuttgart stattgefunden. Unter Vorsitz des Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl wurden zentrale aktuelle Themen der Denkmalpflege besprochen.

Samstag, 04. Dezember 2010
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 32 Sekunden Lesedauer

Baden-​Württemberg besitzt mit rund 90 000 Bau– und Kunstdenkmalen und über 60 000 bekannten archäologischen Denkmalen eine überaus reiche Kulturlandschaft. „Diese für kommende Generationen zu erhalten, ist Aufgabe der Denkmalpflege“ sagte Regierungspräsident Schmalzl.
Der Denkmalrat tagte erstmals in seiner neuen Zusammensetzung. Ihm gehören neben dem Regierungspräsidenten sowie den Leitern der Abteilungen „Wirtschaft und Infrastruktur“ und „Landesamt für Denkmalpflege“ des Regierungspräsidiums Stuttgart, Vertreter der Denkmalschutzbehörden, der staatlichen Hochbauverwaltung, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der kommunalen Landesverbände und der Kulturdenkmaleigentümer sowie weitere Personen an, die mit den Fragen des Denkmalschutzes vertraut sind. Die Mitglieder wurden von Regierungspräsident Schmalzl für die kommenden fünf Jahre berufen. Die 16 Mitglieder des Denkmalrats treten einmal im Jahr zusammen und beraten über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. In seiner Begrüßung betonte Schmalzl die Bedeutung des fachlichen Austausches der behördlichen Denkmalpflege mit Experten der vertretenen Fachgebiete und Institutionen: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und bedanke mich für Ihre Bereitschaft, sich für den Denkmalschutz im Regierungsbezirk Stuttgart zu engagieren.“
Nach der Eröffnung der Sitzung durch Regierungspräsident Schmalzl und einem Grußwort von Oberbürgermeister Arnold besichtigte der Denkmalrat den St. Salvatorkreuzweg in Schwäbisch Gmünd und ließ sich an diesem Beispiel von den Mitarbeitern der Denkmalpflege die geplanten Restaurierungsmaßnahmen an den Stationen und an den stark gefährdeten Steinskulpturen in den Felsenkapellen erläutern. Im Anschluss erhielt der Denkmalrat einen Bericht über die aktuelle und künftige Situation der Denkmalpflege sowie über aktuelle denkmalschutzrechtliche Verfahren mit landesweiter Bedeutung. Ein weiteres Thema war der Erhalt und Abbruch von Kulturdenkmalen. Der Denkmalrat diskutierte die rechtlichen und fachlichen Gesichtspunkte bei der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange im Rahmen eines Abbruchantrags. Anhand von aktuellen Beispielen wurde insbesondere auch die Frage der Zumutbarkeit der Erhaltung von Bau– und Bodendenkmalen behandelt. Außerdem wurde der Denkmalrat über die von den Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart kürzlich versandten Informationsschreiben zu den Fideikommiss-​Beschlüssen informiert. Mit diesen Schreiben wurden die Eigentümer der von den Beschlüssen betroffenen Objekte auf die Geltung des Denkmalschutzgesetzes und die Zuständigkeit der Regierungspräsidien für die Grundsatzentscheidungen hingewiesen. Dem Denkmalrat wurden die Rechtsgrundlage, der Anlass für die Schreiben und die rechtlichen Folgen erläutert.

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