Zwei seit über 20 Jahren Drogenabhängige standen in Aalen vor Gericht
Ob sich der Weg in den Abgrund für zwei 44 und 37 Jahre schwerst drogenabhängige Männer, die gestern vom Schöffengericht in Aalen zu Haftstrafen verurteilt wurden, noch anhalten lässt, vermag wohl niemand zu sagen. Doch das Gericht ließ ihnen eine Chance. Von Dietrich Kossien
SCHWÄBISCH GMÜND /AALEN. Mit der Verhandlung vor dem Aalener Schöffengericht, das unter Vorsitz des Aalener Amtsgerichtsdirektors Michael Lang tagte, wurde auch der Opferstockdiebstahl in der Gmünder St.-Franziskus-Kirche im November des Vorjahres geahndet, den die beiden Männer getätigt hatten.
Aber das war nicht alles, was die Staatsanwältin Maier-Tartsch in der Anklageschrift verlas. So soll der ältere der beiden, der sich von Rechtsanwalt Roman Heisig verteidigen ließ, neben dem Opferstockdiebstahl auch in erheblichem Umfang mit Cannabis gehandelt haben, im Besitz von Heroin — damit wurde er in Mögglingen am Bahnhof erwischt — gewesen und wiederholt mit der Bahn zwischen Gmünd und Aalen ohne Fahrausweis gefahren sein. Beim Diebstahl in der Franziskuskirche entstand auch ein nicht unerheblicher Sachschaden.
Amtsgerichtsdirektor Michael Lang befragte die beiden Beschuldigten. Aus seiner Befragung ging hervor, dass beide schwer drogenabhängig sind, und das bereits seit über
20 Jahren. Entsprechend lang war die Liste ihrer Vorstrafen, die sie sich immer wieder zumeist wegen der Drogenbeschaffung einhandelten. Einer der beiden hatte eine Therapie abgebrochen und der andere hatte es immer wieder versucht, ohne eine solche von dem Teufelszeug los zu kommen.
Die beiden hatten sich getroffen und waren spontan in die Kirche gegangen. Dort gingen sie auf die Empore und konsumierten Heroin. Danach riss einer den Opferstock aus der Wand, ein weiterer wurde aufgebrochen. Der zweite Mann war zwar so nicht aktiv, aber doch beteiligt, weil er wohl Schmiere stand. Pech für beide, dass eine Überwachungskamera alles über einen recht langen Zeitraum festhielt, so dass an ihrer Täterschaft nicht zu deuteln war. Anhand der Aufzeichnung war ihnen die Kriminalpolizei, bei denen sie bereits aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Gmünder Drogenszene keine Unbekannten waren, schnell auf die Schliche gekommen.
So hatten sie schon vor der Polizei alles mehr oder weniger zugegeben. Der Ältere jedoch bestritt vehement, mit Cannabis gehandelt zu haben. Ein Zeuge habe ihn aber vor der Polizei als Lieferanten benannt, gab ihm Amtsgerichtsdirektor Lang zu bedenken. Und zu seiner Aussage, dass er beim Opferstockdiebstahl (obwohl dabei) selbst nicht beteiligt war, meinte der Richter, dass die Filmaufzeichnung eine deutliche Sprache spreche.
Erhellende Aussagen gab es durch Aalener und Gmünder Kripobeamte, die auch erkennen ließen, wie weit die beiden Täter den Drogen verfallen waren. Die Aussage des Zeugen für den Haschverkauf waren dann allerdings mehr als dürftig.
Für den jüngeren Angeklagten, der von Rechtsanwalt Michael Bagin vertreten wurde, und der unumwunden den Opferstockdiebstahl in der Gmünder Franziskuskirche eingeräumt hatte, hielt sie eine Freiheitsstrafe von neun Monaten für angemessen. Zu seinen Gunsten wertete sie das freimütige Geständnis und dass die Tat unter Drogeneinfluss geschehen sei. Der ältere Angeklagte habe den Besitz von Heroin zugegeben, beim Opferstockdiebstahl sei er dabei gewesen und das Fahren ohne Fahrscheine habe er eingeräumt. Die aussage des Zeugen für den Verkauf von Cannabis sei jedoch nicht ausreichend. In diesem Fall sei er freizusprechen. Für die weiteren Taten sei eine Strafe von
14 Monaten anzusetzen. Die beiden Verteidiger baten darum, die Drogenabhängigkeit im Urteil zu berücksichtigen, damit einer Therapie nichts im Wege stehe.
Das Schöffengericht brauchte nicht lange zum Urteil, das Amtsgerichtsdirektor Lang verkündete. Der Täter, dem nur der Diebstahl in der Kirche angelastet wurde, erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten und der andere eine solche von einem Jahr, wurde aber vom Vorwurf des Drogenhandels freigesprochen. Das Gericht sei in Bezug auf die Tat in der Kirche der Meinung, dass beide beteiligt waren und aktiv gehandelt hätten. Aufgrund der vielen Vorstrafen wurde keine Bewährung ausgesprochen. Richter Lang machte beide Angeklagten aufmerksam, dass die Strafe für eine Therapie zurückgestellt werden könne.
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