Das Amtsgericht befasste sich mit einem Fall von Scheinehe
Vermehrt muss sich auch in Schwäbisch Gmünd das Amtsgericht mit dem sogenannten gemeinschaftlichen Erschleichens eines Aufenthaltstitels beschäftigen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um das Eingehen einer Scheinehe. Von Dietrich Kossien
SCHWÄBISCH GMÜND. Diesmal waren es ein
1958 in Russland geborener Mann und eine ebenfalls dort geborene Frau. Sie soll mit dem in Deutschland wohnenden Mann in Dänemark die Ehe eingegangen sein, um auf diese Weise eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Als Hintergrund war aber auch zu vermuten, dass sie anscheinend zu ihrem in Pforzheim lebenden Sohn ziehen wollte. Dort lernte sie angeblich den Mann aus Gmünd kennen, mit dem sie eine Ehe einging. Mit diesem Mann beantragte sie auch die Aufenthaltsgenehmigung, weil sie mit ihm in Gmünd in ehelicher Gemeinschaft lebe. Da jedoch war das Ausländeramt anderer Meinung. Es hatte ihr zwar vorerst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt, war jedoch dann zur Ansicht gekommen, die beiden hätten wahrheitswidrige Angaben gemacht, um die Aufenthaltsgenehmigung zu erschleichen, auf welche die Frau keinen Anspruch hatte. Das warf ihr nun in Gmünd Staatsanwältin Markic vor.
Die Polizei wurde in die Ermittlungen eingeschaltet. Als Als sich die Vermutung erhärtete, dass die Frau nur sporadisch bei „ihrem“ Mann in Gmünd war, wurde die Genehmigung nicht verlängert. Da spielte natürlich die Tatsache eine Rolle, dass die Ehe in Dänemark und nicht hier abgeschlossen worden war. Dazu kam, dass bekannt wurde, dass die Frau in Pforzheim bei einem Ladendiebstahl erwischt worden war. Beide Beschuldigten erhielten einen Strafbefehl über je
450 Euro, der in der Höhe der Tatsache angepasst war, dass die Frau ohne eigenes Einkommen und der Mann auf Hartz IV war.
Der beschuldigte Mann behauptete unablässig, er habe mit der Frau zusammen gelebt, und nach Pforzheim sei sie nur gefahren, um den Sohn zu besuchen und dort einen Integrations– und Sprachkurs zu machen. Deshalb sei sie zeitweilig hin und her gependelt. Trotz der Kurse aber hatte ihr das Gericht eine Dolmetscherin stellen müssen.
Da wollte jedoch Richter Grimm gerne wissen, wie sie das denn ohne Geld finanziert habe. Denn das habe ja schon allein rund
240 Euro Fahrgeld gekostet. Auch wurde ihm und ihr vorgehalten, in der Wohnung in Gmünd sei nichts gefunden worden, was darauf hingedeutet hätte, dass in der Wohnung auch eine Frau lebe. Sie blieb dabei, nur am Wochenende hin und wieder zum Sohn gefahren zu sein.
Etliche Zeugen, die gehört wurden, ließen jedoch anderes vermuten. Eine im gleichen Haus wohnende Zeugin hatte die Frau einige Mal vor dem Zeitpunkt der Heirat gesehen, gewohnt habe sie aber da nicht. Seit jedoch die Polizei da gewesen wäre, werde sie sie öfters gesehen. Auch die Vertreterin des Bauvereins, die in der Wohnung war, um das Wasser abzulesen, sah keinen Hinweis auf eine Frau in der Wohnung.
Es sei nur eine Person gemeldet gewesen, und der Mann selbst habe gesagt, er lebe allein und sei geschieden. Eine Zeugin aus Pforzheim sagte aus, die Frau sei immer beim Sohn dort gewesen. Auch weitere Zeugenaussagen ließen dies vermuten. Der damals ermittelnde Polizeibeamte sagte aus, in der Wohnung sei nichts gewesen, kein Bild der Frau, keine Kleidung der Frau und nichts Schriftliches von ihr. Der Mann sei aggressiv geworden, als er ihm sagte, wenn Sachen der Frau da wären, dann solle er sie ihm zeigen, dann könne er sie als Beweis fotografieren. Entlastendes für die beiden Angeklagten fand sich im weiteren Verlauf der Verhandlung wenig, so dass Richter Grimm ein „Friedensangebot“ machte dahingehend, dass es wohl besser wäre, den Einspruch zurückzunehmen. Dem aber folgten die beiden Beschuldigten, wie ihre Verteidiger, die Rechtsanwälte Schaffrath und Ströbele zu erkennen gaben, nicht, so dass die Staatsanwältin die Schuld als erwiesen ansah und den Einspruch gegen den Strafbefehl ablehnte. Die beiden Verteidiger plädierten auf Freispruch. Dem aber folgte Amtsrichter Grimm nicht und verurteilte beide zu einer Geldstrafe von je
450 Euro, wobei er ihre desolaten finanziellen Verhältnisse berücksichtigte.
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