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» Ostalbkreis | Freitag, 05. Februar 2010

Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Die Bundesagentur für Arbeit hat dieser Tage die Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer verschickt. Bis zum 31. März müssen die Arbeitgeber ihre Daten an die Agentur übermitteln — wer möchte, kann dies auf elektronischem Wege vornehmen.

OSTALBKREIS (pm). Private und öffentliche Arbeitgeber, mit mindestens 20 Arbeitsplätzen oder mehr, sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen. Gesetzlich geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch IX. Arbeitgeber, die diese Vorgabe nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
Die Erfüllung der Fünfprozent-​Quote wird von der Agentur für Arbeit jährlich überprüft. Stichtag ist der 31. März. Bis spätestens dann müssen alle beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber die relevanten Daten ihrer zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet haben: Wie viele Arbeitsplätze waren im Vorjahr vorhanden, wie viele Schwerbehinderte waren beschäftigt? Diese Meldefrist kann nicht verlängert werden.
Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Arbeitsagentur beschäftigungspflichtig sind, haben im Januar die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-​Elan auf CD-​ROM. Für die Meldung sollen ausschließlich diese Vordrucke verwendet werden.
Das Programm REHADAT-​Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://​www​.REHA​DAT​-Elan​.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden Arbeitgeber weitere Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms.
Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten haben, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Vordrucke über die oben genannte Internetadresse anzufordern.
Arbeitgeber, die weitere Informationen zum Anzeigeverfahren und der Beschäftigungs-​Pflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer wünschen, können sich an die Agentur für Arbeit wenden. Für den Bereich der Agentur Aalen mit ihren Geschäftsstellen in Bopfingen, Ellwangen, Heidenheim und Schwäbisch Gmünd gibt Inge Schneider vormittags unter Telefon 0 73 61/​57 54 81 Auskunft.
 

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