Alfdorfer Gemeinderat sagt ja zum endverhandelten Grundlagenvertrag in Sachen Ethylenleitung
Es schien alles gesagt zu sein, als Bürgermeister Segan die Räte zur Beschlussfassung in Sachen Ethylen-Pipeline aufrief. 45 Minuten hatte der Gemeinderat vor Beginn der öffentlichen Sitzung nichtöffentlich getagt – vermutlich ging es um genau diesen Tagesordnungspunkt. Von Nicole Beuther
ALFDORF. Bürgermeister Segan sah den endverhandelten Grundlagenvertrag über die Errichtung und den Betrieb der Ethylenleitung als Erfolg, waren doch wesentliche Bestimmungen darin enthalten. Beispielsweise jene, die besagt, dass „die Ethylenleitung so dicht als möglich an den Rand der öffentlichen Wege verlegt wird, weiter abrückend von der Wohnbebauung“. Das erreichte Ergebnis trage somit der Sicherheit vieler Bürger Rechnung, so Segan. Der Vertrag enthält weiter die Bestimmung, dass die von der Ethylenleitung betroffenen privaten Grundstückseigentümer die Wahl haben, ihre betroffene Grundstücksfläche an die Gemeinde zu veräußern oder zugunsten der
EPS eine Dienstbarkeit auf ihrem Grundeigentum eintragen zu lassen. Zudem soll die
EPS verpflichtet werden, sämtliche während der Bauzeit angerichtete Schäden gegenüber der Gemeinde bzw. den betroffenen privaten Grundstückseigentümern umfassend zu regulieren. Auch sollen verschiedene Wegstrecken der Gemeinde, die durch den Leitungsbau besonders in Anspruch genommen werden, durch bauliche Maßnahmen verbessern werden. Nach Zustimmung des Regierungspräsidiums sollen die
EPS–Vertreter eine naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme im Gebiet der Gemeinde Alfdorf durchführen, die Rede ist von
60 000 Euro. Ein Ingenieurbüro soll während der Bauarbeiten die Baumaßnahmen überwachen und auftretende Baumängel festhalten, welche auf Kosten der
EPS zu beseitigen sind.
Dass Bürgermeister Segan über die Vereinbarung unbedingt gestern schon abstimmen wollte, konnte so mancher nicht verstehen. Vor allem deshalb, weil bei der vergangenen Sitzung beschlossen wurde, eine außerordentliche Gemeinderatssitzung am Donnerstag kommende Woche,
25. März, zu veranstalten, bei der die
EPS–Gegner ihre Sicht der Dinge nochmals erläutern können. Das rief
Dr. Wolfgang Hipp (
SPD) in Erinnerung. Er stellte den Antrag, erst nach diesem Termin über den Vertrag abzustimmen. „Müssen wir uns jetzt wegen zehn Tagen dem Druck der
EPS unterwerfen?“, fragte auch Günter Mayer (
CDU).
Segan verwies nochmals auf das Risiko, das ein anderer Beschluss mit sich bringen könnte. Dann könnte es nämlich zu der planfestgestellten Trasse kommen. Bestimmungen, die besagen, dass die Ethylenleitung so dicht als möglich an den Rand der öffentlichen Wege verlegt werden soll, hätten dann keine Bedeutung mehr. „Wir wissen alle, dass die Leitung kommt, ob wir wollen oder nicht“, so Norbert Wiedmann (
FW), der findet: „Mit dem endverhandelten Grundlagenvertrag stehen wir vor der Bürgerschaft gut da.“ Auch er verwies darauf, dass man mit einer planfestgestellten Trasse rechnen müsse, sofern keine Entscheidung falle. „Es ist jetzt soweit, dass wir hü oder hott sagen müssen“, so Wiedmann. Horst Metzger (
CDU) bat, eine klare Linie aufzuzeigen. Der Vertrag enthalte alle Dinge, die bemängelnd wurden. Eine weitere Meinungsprozessbildung sei nicht nötig. Der Antrag von
Dr. Wolfgang Hipp, die Abstimmung über die Vereinbarung erst nach dem
25. März durchzuführen, wurde bei neun Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Der folgende Beschluss, dem endverhandelten Vertrag mit den aufgeführten Bestimmungen zuzustimmen, wurde bei vier Enthaltungen, einer Nein-Stimme und
14 Ja-Stimmen angenommen. Beide Abstimmungen erfolgten anonym. Die Gemeinde Alfdorf wird nun die beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhobene Klage zurücknehmen, sobald das Regierungspräsidium Stuttgart die geänderte Trassenführung genehmigt hat.
Eitel Sonnenschein herrschte auch beim nächsten Tagesordnungspunkt nicht — die Einbringung des Entwurfs zum Haushaltsplan
2010. Mehr dazu in der morgigen Ausgabe.
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