Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen zwischen 22 und 5 Uhr: Die Zielgruppe deckt sich sowieso vor 22 Uhr im Supermarkt ein
In Baden-Württemberg gilt jetzt ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot. An Tankstellen, Kiosken und in Supermärkten darf zwischen 22 und 5 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden. Doch es ist fraglich, ob damit die Saufgelage von Jugendlichen verhindert werden.
SCHWÄBISCH GMÜND
(rw). Ein Schlupfloch lässt die neue Regelung – bundesweit einzigartig – sowieso offen: Wenn Tankstellen in ihrem Laden ein Bistro betreiben und eine Gaststättenerlaubnis haben, dann kann auch nach
22 Uhr weiter Alkohol verkauft werden. Das Wirtschaftsministerium will in diesem Punkt noch etwas nacharbeiten.
„Die Politik lebt von Signalen“, sagt der Suchtbeauftragte des Ostalbkreises, Berthold Weiß. Er wertet das Verkaufsverbot in der Tat als starkes Signal: „Baden-Württemberg hat eine klare Regelung, die schärfste überhaupt.“ Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung. Andererseits: „Hier ist man dennoch zu kurz gesprungen.“ Nur wenige Tankstellen hätten bis nach
22 Uhr geöffnet, sagt Weiß. Und nach
22 Uhr würden sich Jugendliche und auch Kinder nicht mehr mit alkoholischen Getränken versorgen – „die tun es vorher.“
„Wir haben das Problem mit alkoholisierten Jugendlichen in diesem Ausmaß erst seit der Aufhebung der Ladenschlusszeiten“, fasst der Suchtbeauftragte die einschlägigen Erfahrungen für die Innenstädte von Schwäbisch Gmünd und Aalen zusammen. Ähnlich kritisch sieht er die verkürzten Sperrzeiten der Gaststätten: Ruhestörungen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen nähmen zu, je länger die Kneipen offen seien. Eine Aussage, die vermutlich viele Innenstadtbewohner unterschreiben. Oft genug – Beispiel Rauchen – würden klare Regelungen wegen einer missverstandenen Liberalität unterlaufen, „dabei geht es um den Schutz der Jugend.“
Offenbar gibt es keine Tankstelle in Schwäbisch Gmünd, welche die neue Regelung umgehen könnte. Keine, so Stadt-Pressesprecher Markus Herrmann, hat eine Gaststättenkonzession. Auch nicht jene, die ein Bistro betreiben. Seit
2006 genügt für den alkolholfreien Imbissbetrieb die Gewerbeanmeldung, man benötigt dafür keine Schanklizenz. Und damit begnügen sich die Gmünder Tankstellen.
Dass es generell wenige Tankstellen sind, die nach
22 Uhr Alkohol verkaufen, zeigt ein Blick auf die Stuttgarter Zahlen: von
86 Tankstellen dort haben nur sechs eine Gaststättenkonzession. Markus Herrmann versichert, dass die Stadt kontrolliere, dass in den Tanke-Imbissen kein Alkohol angeboten werde.
Aber wie gesagt, des Pudels Kern liegt anderswo.
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