Heubacher Bauausschuss eher großzügig bei Befreiungen
Viele Bauwillige halten sich aus Angst vor Arbeitslosigkeit oder Einkommenseinbußen momentan zurück. Daher wollte der Heubacher Bauausschuss Bauherren nicht noch durch strenge Auflagen Steine in den Weg legen und erteilte großzügig Befreiungen von Bebauungsplan-Vorschriften. Von Gerold Bauer
HEUBACH. Bei der generellen Beurteilung von Baugesuchen waren sich Bürgermeister und Ausschussmitglieder einig: Ziel sei es, den Leuten das Bauen zu ermöglichen statt sie davon abzuhalten. Deshalb wurde in der gestrigen Sitzung in mehreren Einzelfällen abgewogen, inwieweit Auflagen aus älteren Bebauungsplänen noch zeitgemäß sind (zum Beispiel bezüglich von Dachgauben). Allerdings wurde auch mehrfach betont, dass man mit jeder Ausnahme einen Präzedenzfall schaffe
Akzeptiert wurde, dass aus einem Atelier-Anbau nun ein freistehendes Nebengebäude wurde und dass ein Bauherr (der zwei benachbarte Grundstücke in Buch kauft) vom vorgeschriebenen Baufenster abweicht und dort ein etwas größeres Wohnhaus baut. Auch Abweichungen von Dachformen wurden toleriert, zumal dadurch die maximale Höhe des Gebäudes nicht überschritten werde. Gegen ein Einzelhaus anstelle eines Doppelhauses hatte das Gremium ebenfalls keine Bedenken, und ein Pizza-Lieferservice im Wohngebiet „Rodelwiesen“ darf seinen Betrieb aufrecht erhalten – allerdings nur bis
22 Uhr und unter der Auflage, einen höheren Abluftkamin zu erstellen.
Leicht gemacht wurde den Ausschussmitgliedern das Befürworten von Gebäuden am Ortsrand von Buch, obwohl diese nach derzeitiger Sachlage im Außenbereich liegen würden. Ein entsprechender Bebauungsplan müsse aufgestellt werden. Doch im Gegenzug sei der Grundstückseigentümer bereit, andernorts Flächen herzugeben, damit die Stadt einen lange gewünschten Weg bauen kann.
Dass die Gutmütigkeit des Heubacher Bauausschusses auch Grenzen hat, musste ein Bürger erfahren, bei dessen Carport-Genehmigung schon Zugeständnisse gemacht wurden. Bei der Ausführung wuchs die Höhe der straßenseitigen Dachkante allerdings von
2,
19 Meter auf
3,
50 Meter – eine Überschreitung, die der Bauausschuss nicht durchgehen ließ. Nur einen Steinwurf entfernt habe man ein nahezu gleich geartetes Baugesuch abgelehnt. Dieser Bürger habe ein Recht darauf, dass andere nun genauso behandelt werden. Und außerdem, so wurde mehrfach gesagt, sehe das Ganze furchtbar aus. Das einstimmige Fazit: Verweigerung des gemeinderätlichen Einvernehmens und Erwirken einer Abriss-Verfügung.
Auch eine Gerätehütte am Rande eines sehr großen Grundstücks in der Franz-Keller-Straße muss vom Außenbereich dorthin versetzt werden, wo eine Bebauung zulässig ist. Und mit einer geplanten Garage an der Adlerstraße, deren Ecke nur
50 Zentimeter vom Gehweg entfernt liegt und so direkt in der Kurve die Sichtverhältnisse erheblich verschlechtert, konnte sich das Gremium nicht anfreunden; nicht zuletzt auch deshalb, weil auf diesem Grundstück ausreichend Platz ist, um das Bauwerk von der Straße weit genug abzurücken.
Nicht einig war man sich über die Fortführung des Bebauungsplans „Scheuelbergstraße,
3. Änderung“. Das geologische Gutachten hatte ergeben, dass der Bereich zwar als Baugelände genutzt werden könne, aufgrund der Gefahr von oberflächlichen Rutschungen aber entsprechende Drainagen sowie Baugrubensicherungen unverzichtbar seien. Die Mehrheit sprach sich schließlich dafür aus, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Auflagen fort zu führen. Prinzipiell weiter verfolgen will man auch den Bebauungsplan „Im Stollberg,
8. Änderung“, obwohl dort ein Rechtsstreit darüber droht, ob ein Flurstück in den Plan mit einbezogen werden darf oder nicht.
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