Dafür bekam der eine drei Jahre und der andere ein Jahr Freiheitsstrafe aufgebrummt
Um eine Reihe von Diebstählen ging es gestern vor dem Gmünder Schöffengericht, das unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Klaus Mayerhöffer tagte. Zwei 30 und 24 Jahre alte Vettern aus Mögglingen mussten sich deswegen verantworten, wobei Staatsanwaltschaft und Gericht davon ausgingen, dass der ältere die treibende Kraft war. VON DIETRICH KOSSIEN
MÖGGLINGEN. Staatsanwalt Michel zählte die sechs Taten der beiden auf. Sie hätten sich entschlossen diese gemeinsam zu begehen. So hätten sie in Gmünd bei einem Autohändler einen Ford Explorer entwendet, dann einen Pkw-Anhänger und einen Traktor in Mögglingen, dann wieder einen Ford Explorer in Heidenheim. In Bartholomä hätten sie einen Häcksler geliehen, aber nicht zurückgegeben. Schließlich hätten sie aus einem Container am Barnberg in Böbingen sechs Elektromotoren entwendet. Die gestohlenen Sachen hätten sie auseinander genommen, um Teile davon für sich zu verwerten, den Rest hätten sie verschrottet.
Amtsgerichtsdirektor befragte die beiden vermeintlichen Täter. Der ältere hatte eine Lehre als Zimmermann gemacht, kam zur Bundeswehr und wurde dann Bauarbeiter bei verschiedenen Baufirmen. Er war, als er
2007 in Haft kam, geschieden worden. Irgendwann wurde er durch Vermögensdelikte straffällig, so dass er auf eine respektable Reihe von Vorstrafen kam. Er wurde nun auch aus der Strafhaft vorgeführt. Die Taten habe er aus Dummheit begangen, auch sei er nach seiner Scheidung an „falsche Frauen“ geraten. Darauf und auf Bauarbeiten im Hause seiner Mutter führte er seine Schulden in enormer Höhe zurück. Nun habe er die Privatinsolvenz beantragt. Die Diebstähle gebe er zu, jedoch nicht die Unterschlagung des Häckslers und den Diebstahl von sechs Elektromotoren.
Amtsgerichtsdirektor Mayerhöffer wollte wissen, ob er eine Vorliebe für Ford Explorer habe. „Ich hänge an dem Auto“, meinte er, und dafür habe er auch die Teile der gestohlenen Wagen gebraucht. Die Elektromotoren habe man nicht gestohlen, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg in der Umgebung gesammelt. Da werde er zu Unrecht beschuldigt. Den Häcksler habe er gegen einen Stundensatz geliehen, der Verleiher habe ihn nicht wie vereinbart zurückgeholt. Der hatte als Zeuge ausgesagt, es sei ausgemacht gewesen, dass der Ausleiher ihn am nächsten Tag zurückbringen soll. Als das nicht geschehen sei, habe er Strafantrag wegen Unterschlagung gestellt.
Der jüngere der beiden Vettern hatte eine Ausbildung als Straßenbauer hinter sich, ebenfalls Schulden angehäuft und ist jetzt als Zeitarbeiter tätig. Die Taten eins bis vier gebe er zu, die anderen zwei nicht. Von wem die Anregung zu den Diebstählen gekommen sei, wollte der Richter wissen. Dazu — so der Befragte — wolle er nichts sagen. Auf Vorschlag des Richters und mit Einverständnis des Staatsanwaltes stellte das Gericht das Verfahren wegen der bestrittenen Taten ein. An den Hauptbeschuldigten stellte der Amtsgerichtsdirektor die Frage, wie es weiter gehen soll. Vieles sei aufgelaufen — jetzt komme hinzu, dass auch die Bewährungen widerrufen werden. Er wolle nach der Haft mit seiner Verlobten neu anfangen, so seine Antwort.
Staatsanwalt Michel hielt ihm sechs Vorstrafen vor und dass er unter Bewährung gestanden habe. Auch sei er die treibende Kraft gewesen. Eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten hielt er für angemessen, wenn man darin die letzte Vorstrafe mit einbeziehe. Für den jüngeren Täter hielt er ein Jahr und vier Monate Haft unter Bewährung für ausreichend. Die beiden Verteidiger, Rechtsanwalt Robert Bäumel und Rechtsanwältin Ulrike Böckler, hielten die Anträge des Staatsanwaltes als für zu hoch angesetzt.
Das Urteil des Schöffengerichts lautete für den älteren Angeklagten auf drei Jahre ohne Bewährung. Für das Gericht sei klar, dass er die treibende Kraft gewesen sei. Sei jüngerer Vetter kam mit einem Jahr davon, wobei eine Bewährung von drei Jahren ausgesprochen wurde. Außerdem aber muss er an den Gmünder Hilfs– und Wohltätigkeitsverein
1000 Euro zahlen. Dem Älteren gab Amtsgerichtsdirektor Mayerhöffer mit auf den Weg, sich nach der Haft auf eine Änderung seiner Vita zu konzentrieren, sonst würde er Dauergast vor dem Gericht werden.
Seinem jüngeren Vetter schrieb er ins Stammbuch, die erstmalige Freiheitsstrafe sollte ihm hinreichend als Warnung dienen, mit Hilfe des Bewährungshelfers sein Verhalten in den Griff zu bekommen. Beide nahmen das Urteil an.
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