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» Ostalbkreis | Dienstag, 27. April 2010

Gefahr durch wildernde Hunde — Landesjagdverband und Kreisjägervereinigung appellieren an Hundebesitzer

Es sind nicht nur die Hundebisse, die Rehe und andere Wildtiere auf qualvolle Weise ins Jenseits befördert: Die Panik birgt tödliche Gefahren. Nicht selten endet die Flucht in Zäunen, wo sich das Wild schwer verletzt – oder vor einem Auto. So kann ein hetzender Hund sogar Menschen gefährden.

OSTALBKREIS (wru). „Wenn wir Jäger Leute ansprechen, die wir mit frei laufenden Hunden in der Natur antreffen, bekommen wir häufig zur Antwort, dass der Hund nicht jage, sondern nur spielen wolle. Im Frühjahr sind aber Wildtiere am anfälligsten und am leichtesten zu reißen“, so Wildbiologe Klaus Lachenmaier vom Landesjagdverband. „Wir haben im April die höchste Zahl an gerissenen Rehen zu beklagen. In den Monaten März, April und Mai ist die Gefahr für Wildtiere, von Hunden gehetzt und getötet zu werden, rund dreimal so hoch wie von August bis November. Das liegt an der schlechten körperlichen Verfassung der Wildtiere, die einen harten Winter hinter sich haben, aber auch daran, dass die weiblichen Tiere jetzt hochträchtig und damit auch leichtere Beute für streunende Hunde sind. Dazu kommt später die große Zahl von Jungtieren, die im Frühling geboren und oft Opfer von unbeaufsichtigten Hunden werden.“
Mit Beginn des Frühjahres erwachen Pflanzenfresser wie das Reh aus ihrem Energiesparmodus. Gerade in der Morgendämmerung – als Wiederkäuer folgen sie einem festen Rhythmus bei der Futteraufnahme – lockt sie das frische Grün unwiderstehlich an die Straßenränder. Durch die Zeitumstellung fällt die Futtersuche plötzlich mit dem morgendlichen Berufsverkehr zusammen. Damit steigt auch das Risiko für Wildunfälle enorm. Deshalb bittet der Pressesprecher der Kreisjägervereinigung, Werner Rupp, auch die Autofahrer besonders an Waldrändern um erhöhte Vorsicht.
Da Hunde ihren angeborenen Beutetrieb nicht unterdrücken können, appelliert der Landesjagdverband und die Kreisjägervereinigung an die Verantwortung und Aufsichtspflicht der Hundebesitzer: „Bitte nehmen Sie jetzt Ihren Hund in Wald und Feld an die Leine!“ Zumindest aber müssen Hunde verlässlich im Einwirkungsbereich ihres Halters bleiben, so wie es das Landesjagdgesetz vorschreibt. Als Einwirkungsbereich gilt die Entfernung, auf die sich der Hund kontrollieren lässt und sich nicht vom Halter entfernt. Das kann bei gut ausgebildeten, gehorsamen Hunden auch ohne Leine sein. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und können angezeigt werden. Leinenpflicht ist nicht generell vorgeschrieben, kann aber in Naturschutzgebieten, Parks oder in von der Gemeinde ausgewiesenen Flächen verordnet sein.
 

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