RP: An der Ethylenpipeline kann weitergebaut werden
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen entschieden, dass der Bau der Ethylenpipeline (EPS) in den kommenden Wochen fortgesetzt werden kann.
REMS-MURR-KREIS (
RP). Diese Entscheidung konnte in einem konstruktiven Gespräch der Planfeststellungsbehörde mit den Vertretern der anerkannten Naturschutzverbände und der Höheren Naturschutzbehörde sowie der
EPS getroffen werden. Die aufgetretene Missverständnisse wurden ausgeräumt und gemeinsame Lösungen für einen effektiven Schutz der vom Pipelinebau betroffenen Vogelarten gefunden.
Das Gespräch wurde notwendig, da die Ethylen-Pipeline Süd
GmbH & Co KG zu den festgesetzten Bauzeitbeschränkungen des Planfeststellungsbeschlusses vom Juli
2008 eine Änderung beantragte. Die beantragte Änderung sah unter anderem vor, den Bau der Pipeline in Gebieten mit Vorkommen bestimmter geschützter Vogelarten auch während der Brutzeit fortzuführen.
Diese Änderung enthielt bereits Schutzmaßnahmen für Flora und Fauna. Die Naturschützer zeigten Verständnis für das Anliegen der Pipelinebauer, erhebliche Mehrkosten aus Verzögerungen zu begrenzen. Sie bekräftigten aber zugleich, dass dieses Risiko nicht zu Lasten des Naturschutzes gehen dürfe. Wie die vom Regierungspräsidium moderierte Diskussion mit den Vertretern des Naturschutzbundes (
NABU), des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Landesnaturschutzverbandes (
LNV) zeigte, konnte das Sachkonzept der Pipelinebauer durchaus noch im Sinne eines effektiven Schutzes brütender Vögel verbessert werden.
EPS akzeptierte zahlreiche Vorschläge der Naturschutzverbände, und am Ende einigten sich alle Beteiligten auf ein gemeinsames Schutzkonzept.
Die gefundene Lösung sieht vor, dass ein auch von den Verbänden anerkannter Ornithologe alle Bereiche, in denen
EPS eine örtliche Lockerung von Bauzeitenbeschränkungen wünscht, vor Baubeginn drei Mal begehen wird, um Vorkommen von Vögel zu erheben und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Sollte
EPS mit einem Vorschlag z. B. bauliche oder terminliche Probleme haben, wird die Vorhabensträgerin die Naturschutzverbände und die Höhere Naturschutzbehörde beteiligen und bei Bedarf die Planfeststellungsbehörde zur abschließenden Entscheidung anrufen.
Das gleiche Verfahren wurde vereinbart für eine Begehung der anderen Bereiche ohne Änderungswunsch der
EPS. Denn auch hier könnten sich geschützte Vögel angesiedelt haben, auf die die
EPS im Rahmen des Vertretbaren Rücksicht nehmen will. Außerdem hat
EPS den Naturschutzverbänden zugesagt, bei den Begehungen auch geschützte Vogelarten der Vorwarnliste der Roten Liste Baden-Württemberg zu erheben und den Verbänden die Ergebnisse mitzuteilen.
Der jetzt von der Planfeststellungsbehörde erlassene Planänderungsbeschluss berücksichtigt neben den Stellungnahmen der Naturschutzbehörden die Ergebnisse des konstruktiven Dialoges.
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