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» Schwäbisch Gmünd | Montag, 03. Mai 2010

Sexueller Missbrauch in der Kirche und in Schulen — ein Vortrag der Katholischen Erwachsenenbildung

„Sexueller Missbrauch in der Kirche und Schulen“ ist das Thema, mit dem sich viele Menschen innerhalb und außerhalb der Kirchen beschäftigen, und nicht nur Bischöfe sprechen von einer der größten Krisen der letzten Jahrzehnte, die die katholische Kirche — auch in Deutschland — durchlebt und deren Aufarbeitung erst am Anfang steht. Von Dietrich Kossien

SCHWÄBISCH GMÜND. Die Katholische Erwachsenenbildung Ostalb möchte in einer Reihe von Veranstaltungen zur Versachlichung der Diskussion beitragen und der Frage nachgehen, wie in Zukunft sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verhindert werden kann. Den Auftakt machte ein Informations– und Gesprächsabend mit Norbert Reuhs, Diözesanrichter aus Rottenburg, mit dem Titel: „Sexueller Missbrauch in der Kirche: Wie geht die Diözese Rottenburg-​Stuttgart damit um?“
Im Franziskaner begrüßte dazu Wilfred Nann, der Leiter der Katholischen Erwachsenenbildung im Ostalbkreis den Referenten und zahlreiche Zuhörer. Er wies darauf hin, dass die Kirche von diesem Thema ob ihres hohen moralischen Anspruchs besonders betroffen sei. Er stellte den Referenten des Abends vor. Dieser sei seit 2002 von Bischof Dr. Gebhard Fürst beauftragt, den einschlägigen Vorwürfen nachzugehen.
Er werde dabei eng mit der unabhängigen Kommission sexueller Missbrauch in der Diözese zusammen arbeiten. Eingangs wies der Vortragende darauf hin, dass Johannes Paul II verfügte, dass die Bischöfe für die Verfolgung im kirchlichen Strafrecht nicht mehr zuständig wären. Sie seien nur für die Voruntersuchung zuständig, deren Ergebnis sie nach Rom leiten müssten.
Jeder Bischof sollte dafür einen Beauftragten einsetzen. Das sei Bischof Fürst als zu wenig erschienen. Er habe ein Gremium eingesetzt und einen Beauftragten, die Verdächtigungen wegen des sexuellen Missbrauchs nachgehen sollte. Damit habe man den „Teppich niedrig halten“ wollen, damit man nichts darunter habe kehren können. Diese Kommission habe sich als vertrauensbildende Maßnahme bewährt, weil dabei mehr als zwei Augen das Problem betrachten würden. Sexueller Missbrauch sei ein Eingriff in das körperliche Selbstbestimmungsrecht. Dies würde vom Staat als ein Verbrechen geahndet. Hier würde die Kirche härter als der Staat urteilen. Hier würde auch nicht mit wenigen Tagessätzen geurteilt, sondern mit der kirchlichen Höchststrafe, der lebenslangen Entfernung aus dem Klerikeramt. Dr. Reuhs ging berichtete dann von seiner Arbeit und davon, dass im staatlichen und im Kirchenrecht die zehnjährige Verjährung gelte. Diese könne aber im Kirchenrecht aufgehoben werden. Die Kirche würde somit auch nicht eine Strafverfolgung vereiteln. Er stellte fest, dass in der Diözese kein Fall in der Gegenwart spiele.
Öffentliche Auseinandersetzung bietet Chance zur Bewältigung
Ein Problem sei, dass für die Fälle aus den 50-​er, 60– und folgenden Jahren die Verjährung eingetreten sei. Doch die Taten würden im Raum stehen. Nur wenige der Opfer würden allerdings finanzielle Ansprüche stellen. Die allermeisten seien froh, dass sie endlich ein offenes Ohr finden würden. Und die Diözese könne in der Frage nach Therapien hilfreich sein. Zur Frage, wie man mit Tätern umgehe, stellte er fest, Verdächtige würden zu einem forensischen Gutachter geschickt. Würden sie als auffällig angesehen, würden sie ermahnt und darauf aufmerksam gemacht, dass sie im Wiederholungsfall aus ihrem Amt entfernt würden. Er wies darauf hin, dass die Kirche bei auffällig gewordenen Priestern diverse Maßnahmen ergreifen würde, z.B. dass ein Priester dann u.a. keine Jugendarbeit mehr leisten dürfe. Er stellte heraus, dass das nichts mit Vertuschung zu tun habe, oftmals würden jedoch nur die Indizien nicht ausreichen. Er ging auch der Frage nach, warum es in der Gegenwart weniger Fälle gebe. Er sah einen Grund darin, dass heute die Kinder und Jugendlichen sicher auch stabiler in ihrem Erscheinen wären als vor Jahren.
Dem engagierten und äußerst aufschlussreichen Vortrag von Dr. Reuhs schloss sich eine angeregte Diskussion über angeschnittene Fragen an und darin auch die Feststellung, dass eine öffentliche Diskussion eine Chance zur Bewältigung biete.
 

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