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» Ostalbkreis | Freitag, 07. Mai 2010

Der veränderte Bebauungsplan Scheuelbergstraße bereitet den Anwohnern schlaflose Nächte

HEUBACH (bt). Der Riss in ihrer Straße ist relativ jung, und er wird größer, sagen die Anlieger. Sie sehen ein Risiko, so erklärten gestern Betroffene der RZ, ihr Lebenswerk zu verlieren oder doch zumindest in der ständigen Angst zu leben, dass genau das passiert, vielleicht in einer Zeit, in der ein anderer Bürgermeister, ein anderer Gemeinderat alle Verantwortung von sich wiesen. Dieses Risiko wollen sie nicht tragen. Und deshalb sind sie jetzt in die Offensive gegangen.

Der Riss ist so überraschend nicht: Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau ging als „Träger öffentlicher Belange“ bereits am 25. Januar 2009 davon aus, dass das überplante Gebiet sowie zwei bereits bestehende Häuserreihen in einem Bergrutschareal liegen: „Bebauung im Einflussbereich von Bergrutscharealen ist grundsätzlich nicht unproblematisch, zumal durch unsachgemäße Bautätigkeiten im Hang unter Umständen alte Gleitflächen remobilisiert werden können“. Der Gemeinderat hat dann im März 2009 beschlossen, die vom geologischen Landesamt dringend empfohlene ingenieurgeologische Baugrunduntersuchung für eine Erschließungsstraße und die Bebauung neun weiterer Bauplätzen beim Büro BFI in Auftrag zu geben. Besagter Hang ist bestimmt von Gesteinen im Übergang vom Oberen Mitteljura zum Oberjura, die von bis zu acht Meter mächtigem mergeligem, steinig-​blockig durchsetztem Hangschutt bedeckt sind – dem Material, das ins Rutschen gerät. Das BFI hielt folgendes fest: „Nach den Ergebnissen der Baugrunderkundung und Begutachtung der Gesamtsituation vor Ort finden in dem Hanggelände Bewegungen statt, die bis zum heutigen Tag andauern“. Zudem wird bestätigt, dass Eingriffe in die natürlich entstandene Hanggeometrie zu einer Mobilisierung alter Gleitflächen führen könnte. „Um das Risiko oberflächennaher Hanggbewegungen und Gebäudeschäden weitestgehend zu minimieren, werden jedoch zusätzliche Maßnahmen zu beachten sein“, ist zu lesen, außerdem „durch Rückverankerungen lässt sich die Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse für oberflächennahe Ereignisse reduzieren, jedoch nicht völlig ausschließen. Tiefergreifende und großräumige Rutschungen sind in vertretbarem finanziellem Aufwand kaum zu verhindern und erfordern eine entsprechende tiefergründige und langwierige Untersuchung des Untergrunds“. Das von der Stadt Heubach beauftragte Büro stellt zwar fest, dass tief greifende Hangbewegungen nicht zu erwarten seien. Aber auch: „Ist ein Restrisiko nicht akzeptabel, so muss auf eine Bebauung dieser Bereiche konsequent verzichtet werden“.
Die RZ hat mehrfach über entsprechende Diskussionen im Bauausschuss und im Gemeinderat berichtet. Nachdem sich nun aber eine Bebauung abzeichnet, geht es vor allem um eine Frage: „Wer ist für Schäden verantwortlich?“. Die Anlieger haben sich mit Hilfe des Sindelfinger Rechtsanwalts Jan von Wallfeld an Bürgermeister Maier, den Gemeinderat und an die Öffentlichkeit gewandt, um einiges zu bedenken zu geben: „Wenn im Bebauungsplan geeignete Maßnahmen festgeschrieben werden, ist nicht gewährleistet, dass sie auch ordnungsgemäß ausgeführt werden“. Und selbst wenn: Das Risiko von Handbewegungen und Gebäudeschäden werde schließlich ausdrücklich nicht ausgeschlossen.
„Dieses Risiko ist
nicht zumutbar“
Von Wallfeld, der Rechtsmittel gegen die Stadt Heubach ankündigt: „Die verbleibenden Risiken und damit verbundenen fatalen Ausmaße sind den Anliegern der Straße am Scheuelberg nicht zuzumuten“. Das Risiko stehe in keinem Verhältnis zur beabsichtigten Bebauung mit nur neun Häusern: „Und abgesehen davon, dass die vom BFI angedachten erforderlichen Maßnahmen im Falle der Bebauung des Gebiets außerordentlich kostspielig und damit das Vorhaben unwirtschaftlich teuer wird, werden sich die Angrenzer gegen womögliche Baugenehmigungen der Erwerber/​Bauherren wenden und gegebenenfalls langwierige Rechtsstreitigkeiten in Kauf nehmen“.
Und noch ein weiterer Aspekt wird angesprochen: Aufgrund der Vorkenntnis der vorhandenen Risiken setze sich die Gemeinde Schadensersatzansprüchen aus, und auch die künftigen Bauherren müssten mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen, sollte es zu Schäden kommen, weil Grundstücke durch Abgrabungen die nötige Stütze verlören.
Heubach wird in diesem Zusammenhang auch aufgefordert, die potenziellen Käufer dieser Grundstücke bei Abschluss der Verträge darüber zu informieren, dass auch sie für Schäden verantwortlich gemacht werden. Von Wallfeld bittet, „nochmals zu prüfen, ob die Interessen der Angrenzer aufgrund der verbleibenden Restrisiken und der noch empfohlenen tiefergründigen Maßnahmen ausreichend berücksichtigt wurden, auch wenn Sie der Auffassung sind, dass keine Veranlassung besteht, mit dem Gemeinderat erneut in die Abwägung einzutreten, obgleich sich bereits Rissbildung in der Straße am Scheuelberg zeigt und die mit der Baumaßnahme verbundenen geologischen und baulichen Maßnahmen zur Herbeiführung der nötigen Standsicherheit in keinem Verhältnis zur angedachten Erschließung des Baugebiets stehen“.
 

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