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» Schwäbisch Gmünd | Freitag, 07. Mai 2010

Die EPS baut trotz Gerichtsentscheid munter an der Ethylen-​Pipeline weiter

Wie in einer Pressemitteilung der Firma Ethylen-​Pipeline-​Süd GmbH & Co. KG (EPS) zu lesen war, baut die EPS an der geplanten Trasse weiter, obwohl das Verwaltungsgericht Stuttgart am 14. April 2010 (Az.: 5 K 755/​10) dem Eilantrag eines Biobauern aus Kirchheim am Ries stattgegeben hat.

GMÜND-​LINDACH (pm). Der Landwirt hatte sich erfolgreich gegen vorzeitige Besitzeinweisungen zur Ermöglichung des Baus der Pipeline gewandt und auf seinen Grundstücken einen Baustopp erreicht. In dieser Entscheidung hat das Gericht deutlich gemacht, dass es erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ethylen-​Rohrleitungsgesetzes hat. Aufgrund dieses Gesetzes sollen alle Grundstücksbesitzer kurzerhand enteignet werden, die ihr Grundstück nicht zur Verfügung stellen wollten.
Die Lindacher Bürgerinitiative macht den Grundstücksbesitzern Mut und sagt: „Eigentum an Grund und Boden ist ein im Grundgesetz garantiertes Recht und hat in unserem Land einen hohen Stellenwert. Enteignet wird allenfalls, wenn übergeordnete Interessen des Allgemeinwohls dies erforderlich machen sollten. Im Fall der Ethylen-​Pipeline werden jedoch von Seiten der Landesregierung und der EPS neben ausschließlich privatwirtschaftlichen Interessen nur die angebliche Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen geltend gemacht. Auf Nachfrage des SWR musste Thomas Schmid von der EPS allerdings kleinlaut einräumen, dass in Baden-​Württemberg bisher noch kein einziger Industriebetrieb Interesse bekundet hätte, die Pipeline anzuzapfen, um eine Produktion aufzunehmen, die Arbeitsplätze schaffen könnte.“
Es gibt also in Baden-​Württemberg keine eiligen Allgemeinwohlinteressen am Bau, zumal für den Betrieb der Pipeline mit diesem hochentzündlichen Gas erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen. Diese wurden von Vertretern der Bürgerinitiative Lindach gegen den Bau der Pipeline erneut beim Regierungspräsidium Stuttgart vorgebracht (die Stellungnahme des RP siehe unten). Einige Landtagsabgeordnete stellen inzwischen kritische Anfragen an die genehmigenden Behörden, weil sie den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung als nicht gegeben sehen. Und in dieser Situation und trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts baut EPS die Pipeline weiter. Für die Bürgerinitiative drängt sich die Frage auf, ob dadurch Druck aufgebaut und vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen.
„Die Anwohner der geplanten Pipeline-​Trasse sind froh darüber, dass ein Landwirt aus dem Ostalbkreis gegen den Bau der Pipeline auf den ihm gehörenden bzw. bewirtschafteten Grundstücken geklagt und das Verwaltungsgericht so entschieden hat“, so ein Sprecher der Bürgerinitiative Lindach, „und alle weiteren Kläger sollten tatkräftig unterstützt werden.“ Im Übrigen „sollten Grundstücksbesitzer, die schon freiwillig unterschrieben haben, erneut auf die EPS zugehen, da die Geschäftsgrundlage für Verträge, die nur unter dem Druck einer angeblich drohenden Enteignung zustande gekommen sind, entfallen sein könnte. Es kann daher ein Anspruch auf Rückabwicklung der Verträge bestehen“, betont Dr. Alexander Kukk, der Rechtsanwalt klagender Grundstückseigentümer.
 

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