Notfallübung zur Tierseuchenbekämpfung im Regierungsbezirk Stuttgart /Ostalbkreis übt den Ernstfall
Am 1. und 2. Juli beteiligt sich das Landratsamt Ostalbkreis an einer zweitägigen Notfallübung zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest im Regierungsbezirk Stuttgart.
OSTALBKREIS
(pm). Im Rahmen eines fiktiven Seuchengeschehens werden von der am Regierungspräsidium Stuttgart eingerichteten Übungsleitung Szenarien eingespielt, die in Echtzeit von den Landratsämtern abgearbeitet werden müssen. Dies geschieht jedoch ausschließlich in Form eine Trockenübung, Betriebe werden nicht real kontaktiert.
Ist die Schweinepest in einem Betrieb ausgebrochen oder besteht der Verdacht, so wird der betreffende Betrieb für jeglichen Tierverkehr gesperrt. Gleichzeitig unterliegen Schweinebetriebe in einem Umkreis von mindestens
10 km Beschränkungen und müssen tierärztlich untersucht werden. Da die Schweinepest sich sehr schnell über große Gebiete hinweg ausbreiten kann, ist die Rückverfolgung und Ermittlung von Tierbewegungen sowie eine funktionierende Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Wichtigkeit, was ein zentrales Ziel dieser Übung darstellt. Nur durch schnelles Agieren aller Beteiligten kann eine Seuche aufgehalten werden.
Verschiedene Seuchenzüge haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sich schnell eine Lage ergeben kann, die mit den Ressourcen der einzelnen unteren Veterinärbehörden allein nicht beherrschbar ist. In diesen Fällen muss für die Bekämpfung der Tierseuche schnell auf die Ressourcen und Strukturen der gesamten unteren Verwaltungsbehörde und des Katastrophenschutzes zurückgegriffen werden. In drei Landkreisen des Regierungsbezirks Stuttgart werden die für den Krisenfall „Tierseuche“ eingerichteten Logistikzentren übungsweise in Betrieb genommen. Ein Logistikzentrum ist eine Liegenschaft, in der die in der Seuchenbekämpfung eingesetzten Personen eingewiesen, versorgt und ausgestattet werden. Auch im Ostalbkreis werden die Kommunikationsstrukturen zwischen Logistikzentrum und Veterinäramt hochgefahren und in Betrieb genommen.
Die Klassische Schweinepest (KSP) ist eine hoch ansteckende anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Hausschweinen und Wildschweinen auftreten kann. Sie kommt weltweit vor, in Deutschland ist die Schweinepest zuletzt im Jahr
2009 bei Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aufgetreten, im Ostalbkreis zuletzt Anfang der
1990er Jahre. Für den Menschen ist die Schweinepest nicht gefährlich.
Der Ostalbkreis ist eine der viehdichtesten Regionen Baden-Württembergs. Eine Einschleppung der Schweinepest auch in hiesige Schweinebestände ist durchaus möglich. Aus diesem Grund ist die Vorbeugung von großer Wichtigkeit, wozu jeder Landwirt und Bürger seinen Beitrag leisten muss. Da das Virus der Schweinepest auch durch Lebensmittel übertragen werden kann, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass von Reisen mitgebrachte Lebensmittel tierischer Herkunft nicht an Schweine gelangen können. Schweine — oder von ihnen stammende Erzeugnisse — dürfen nur dann aus anderen Ländern eingeführt werden, wenn sie aus bekannten, gesunden Beständen stammen. Viehtransportfahrzeuge müssen immer gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Gemeinschaftlich genutzte Geräte und Maschinen müssen vor der Weitergabe ebenfalls gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Auch die ständige Bekämpfung von Ratten und Mäusen, die das Virus von einem Bestand zum nächsten transportieren können, ist überaus wichtig. Kontakte von Hausschweinen zu Wildschweinen gilt es in jedem Fall zu verhindern.
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