Viele Fragen zum Flurneuordnungsverfahren im Zuge der B-29-Umgehung Mögglingen /Informationsabend in Lautern
Brigitte Winkler, zuständig für Flurneuordnung und Landentwicklung im Landratsamt Ostalbkreis, lud Grundstückseigentümer aus Lautern ein, um über spezielle Fragen zur Flurneuordnung im Zuge der B-29-Südumgehung zu sprechen. Von Karin Abele
HEUBACH-LAUTERN. Bürgermeister Klaus Maier, begrüßte neben der stellvetretenden Geschäftsbereichsleiterin Brigitte Winkler auch Christoph Becker (Leitender Ingenieur) und Frank Kohlmetz (ausführender Ingenieur) sowie Alois Weber als Obmann der Landwirte von Lautern. Zunächst zeigte Brigitte Winkler den derzeitigen Stand der Flurneuordnung auf und was bisher gemacht wurde. Dazu nannte sie die Information der Bürger im Februar
2008 bei einer Ortschaftsratssitzung, die Informationsfahrt nach Ellwangen-Ost (A
7) im April
2008, sowie die Aufklärungsversammlung im Mai
2009.
Folgende Besprechungen und Voruntersuchungen wurden bereits durchgeführt: Besondere Tier– und Pflanzenvorkommen wurden kartiert, Boden– und Kulturdenkmale wurden erhoben, Nutzungsarten, Wege, Böschungen, Gehölze, Waldränder, wurden zur Vorbereitung der Wertermittlung erhoben ebenso wie Leitungsverläufe von Strom, Wasser, Abwasser, Gas usw. außerdem gab es Besprechungen mit Gemeinden und Behörden. Die Eigentumsverhältnisse wurden erhoben entsprechend den Einträgen im Grundbuch, bei gemeinschaftlichem Eigentum wurden und werden noch Vollmachten eingeholt, ebenso sollten die Einträge im Grundbuch aktualisiert werden, da sie unter anderem wichtig sind für die Wahl des Vorstandes.
Das Verfahren wurde mit Beschluss vom
07.
10.
2009 angeordnet. Jeder Widerspruchsführer hat ein Schreiben des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) der Oberbehörde erhalten, die Widersprüche werden derzeit bearbeitet. Zudem finden verschiedene Gespräche statt. Die Abgrenzung für das Unternehmensverfahren B
29 und Westtangente der Gemeinde Mögglingen wurde auf
1072 Hektar festgelegt. Die Gemarkung Lautern ist mit rund
237 Hektar und rund
101 Beteiligten betroffen. Ziel war es, eine sinnvolle Abgrenzung unter Berücksichtigung der Planungen des Unternehmens B
29 und der Planungen der Stadt Heubach zu finden. Für das Allgemeinwohl soll mit Hilfe der sanften Methode (Solidaritätsprinzip) im Gegensatz zur Enteignung der Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Der Landabzug für Wege Straßen und Gewässer beträgt fünf bis sechs Prozent. Die Kostenerstattung der Gemeinden beträgt
70 Prozent der Teilnehmerbeträge. Sie ist gedeckelt für Mögglingen mit einem Betrag von
344 000 Euro, für die Stadt Heubach mit
134 000 Euro und für die Gemeinde Essingen mit
10 000 Euro. Die derzeit veranschlagte Teilnehmerbelastung pro Hektar beträgt
250 Euro. Befreiungen vom allgemeinen Landabzug und den Kosten sind je nach Erschließungsgrad und Ausbau möglich, so Winkler. Für die Unternehmen B
29 und Westtangente ist ein Flächenbedarf von
59 Hektar mit max
5,
5 Prozent Landabzug vorgesehen. Derzeit findet ein Flächenerwerb durch das Regierungspräsidium und die Gemeinden statt — mit dem Ziel den Landabzug gegen
0 Prozent zu führen. Bereits
24 Hektar konnten für die Umfahrung der B
29 und die Westtangente aufgekauft werden, was bis zu diesem Verfahrensstand verhältnismäßig viel ist, so Winkler. Dadurch habe sich der Landabzug schon jetzt auf etwa
2,
8 Prozent reduziert. Winkler sagte, die Gemeinde Mögglingen bringe die restlichen Flächen für die Westtangente auf, somit sei Lautern davon nicht betroffen. Der Landabzug werde entschädigt, die durch die Unternehmensteilnehmer verursachten Kosten haben diese selbst zu tragen.
Die Baugenehmigung für den Bebauungsplan Golfplatz Mögglingen ist noch bis Oktober
2011 gültig. Danach fällt die Entscheidung, ob dieses Gelände auch mit in das Verfahren aufgenommen wird oder weiter ausgeklammert bleibt. Die Frage, wie viele Widersprüche in Lautern gestellt wurden, konnte nicht beantwortet werden. Ingesamt sind es
184 Widersprüche von denen ein Drittel wieder zurückgezogen wurde.
Die Ausführungen über die Abgrenzung waren noch sehr klärungsbedürftig. Fachlich sei das Flurneuordnungsverfahren rein von dem Unternehmen B
29 und Westtangente begründet so Stellvertretende Geschäftsführerin Winkler. Fünf Prozent Landabzug seien in jedem Verfahren notwendig für gemeinschaftliche Anlagen wie Wege, Ausgleichsmaßnahmen und Naturschutz. Der Terminplan sieht folgendermaßen aus: die Vorstandswahl ist im Herbst/Winter
2010, dafür erwartet Frau Winkler ein engagiertes Gremium, die Wertermittlung im Frühjahr
2011. Die Abstimmung des Wege– und Gewässerplanes
2011 bis
2013, Baumaßnahmen
2014 bis
2015, Vermessung der neuen Flurstücksgrenzen
2016 bis
2017, Wunschtermin
2018, Zuteilung der neuen Grundstücke oder Flurstücke
2019 sowie danach Anhörungstermin, Endabrechnung, Eigentumsübergang usw.
Die Grundstückseigentümer hatten noch sehr viele Fragen. Ortsvorsteher Bernhard Deininger leitete die Diskussion. Ein kritischer Punkt war die Art und Weise der Abgrenzung des Verfahrens, die von den Eigentümern nicht nachvollzogen werden konnte. Richtung Heubach, Richtung Bebauung der Gemeinde und südlich der Hohenroderstraße. Ein Eigentümer meinte: „Wenn wir uns jetzt nicht wehren und unsere Vorstellungen und Einwände einbringen, ist der Zug abgefahren!“.
Für ungeklärte Fragen nannte Brigitte Winkler die Telefonnummern von Christoph Becker (
07961/
567270) und von Frank Kohlmetz (
07961/
81439).
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