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» Schwäbisch Gmünd | Donnerstag, 15. Juli 2010

Drei Männer bestritten vehement, wild auf einen Vermieter eingeschlagen zu haben /​Das Amtsgericht verurteilte sie zu Freiheitsstrafen

Als heikel erwies sich vor dem Jugendschöffengericht die Anklage gegen drei junge Männer, denen gemeinschaftliche Körperverletzung im Verlaufe eines Streites um eine Wohnung vorgeworfen wurde. Deswegen wurden zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt, obwohl die Verteidigung Zweifel am Tathergang äußerte. VON DIETRICH KOSSIEN

SCHWÄBISCH GMÜND. Staatsanwalt Horn verlas die Anklage gegen die drei Angeklagten, von denen einer noch nach dem Jugendstrafrecht zu behandeln war. Aus der vorangegangenen Befragung von Jugendrichter Thomas Hegele, der den Vorsitz führte, ging hervor, dass alle drei nicht in rosigen Verhältnissen aufgewachsen waren, in der Schule nicht zu den besten Schülern gehörten und es auch bisher mit der Berufsausbildung im Argen lag. Zudem hatten sie sich in der Vergangenheit schon einiges zu Schulden kommen lassen, und einer von ihnen kurz zuvor auch eine laufende Bewährung gebrochen hatte.
Nun soll es vor der Mietwohnung eines der Angeschuldigten in Bargau mit dem Vertreter der Erbengemeinschaft, der das Mietshaus gehörte, zu einem unschönen Vorfall gekommen sein. Drei der zu den Erben gehörenden Männer hätten sie aufsuchen wollen, um den Brief ihres Rechtsanwaltes mit der Kündigung zu übergeben. Und die Eigentümer wollten wissen, warum die Miete überfällig sei und warum dauernd andere Leute in der Wohnung seien. Dabei hätten alle drei Angeschuldigten zusammen mit einem vierten, den man habe nicht identifizieren können, auf die drei Männer eingeschlagen und sie verletzt.
Einen Vorfall mit den Zeugen bestritten die jungen Männer nicht, jedoch bestritten sie alle drei, dass sie geschlagen hätten. Man habe einen Mann „weggeschubst“, der in die Wohnung gewollt habe. Richter Hegele hielt dem entgegen, es sei wahllos und unvermittelt zugeschlagen worden, so hätten es die drei als Zeugen ausgesagt. Das stimme alles nicht, die hätten sich abgesprochen, wurde ihm entgegnet.
Die drei seien gekommen, hätten gegen die Tür geschlagen und getreten. Sie hätten in die Wohnung gewollt und einen Fuß in die Tür gestellt. Auch Geld hätten sie gefordert. Die Miete sei jedoch bezahlt gewesen, nur leider hätten sie keine Quittung bekommen, als die Miete überbracht worden sei. Niemand habe geschlagen.
Zeigen wollen, „wo der Bartel
den Moscht holt“. Doch bei Voreintragungen ist das riskant
Die Vertreter der Vermieter schilderten das anders. Sie hätten nicht gegen die Tür getreten. Vier Leute seien auf sie losgestürmt und hätten wild auf sie eingeschlagen, so dass sie geflüchtet seien. Aus dem Fenster heraus seien sie noch beleidigt und bespuckt worden.
Rechtsanwältin Christina Bellmann und die Rechtsanwälte Wolfgang Gschwinder und Robin Schmid nahmen die Zeugen kräftig in die Mangel. Ausgesagt sei worden, einer hätte zugeschlagen, heute wisse man nicht mehr, wer und nun sollen es auch alle vier gewesen sein. Und warum man denn überhaupt die Tür habe aufdrücken wollen, wenn die drei so aggressiv gewesen seien.
Auch der vierte Mann (der nicht angezeigt worden war) war als Zeuge erschienen. Und er bestritt wie die drei Angeklagten, dass geschlagen worden sei. Er und eine Zeugin sagten aus, die drei hätten die Tür zugehalten. Ein Polizist der Streife, die gerufen worden war, sagte aus, Verletzungen habe er nicht gesehen. Der Richter verlas ein Attest, in dem von einer Oberlippenschwellung die Rede war. Die Verteidigung war nach der Beweisaufnahme der Ansicht, das Verfahren einzustellen.
Die Angeklagten seien keine Unschuldslämmer, jedoch das Verhalten der Gegenseite sei nicht angemessen gewesen. Der Staatsanwalt stellte eine Einstellung in das Ermessen des Gerichts. Das jedoch sah dafür keinen Grund.
Staatsanwalt Horn schenkte in seinem Plädoyer den Beschuldigten keinen Glauben. Es habe auch keine Notwehrhandlung vorgelegen. Als negativ führte er die vielen Voreintragungen ins Feld. Für die beiden Erwachsenen forderte er je neun Monate Haft und für den Jugendlichen unter Einbeziehung einer bereits bestehenden Strafe 15 Monate.
Rechtsanwältin Bellmann hatte erhebliche Zweifel am Tatgeschehen. Die Zeugenaussagen seien widersprüchlich, und es sei kräftig übertrieben worden. Rechtsanwalt Gschwinder war der Meinung, die Vermieter seien zu massiv vorgegangen. Sie hätten den Dreien eine Abreibung verpassen wollen und wären geflüchtet, als sie feststellten, dass noch andere Leute anwesend waren. Eine Verurteilung wäre nicht zu rechtfertigen.
Der gleichen Meinung war auch der dritte Verteidiger, Robin Schmid. Die Vermieter hätten dem Mieter zeigen wollen, „wo der Bartel den Moscht holt“. Es hätte keine gefährliche Körperverletzung gegeben, als sie versucht hätten, in die Wohnung einzudringen.
Das Jugendschöffengericht folgte jedoch dem Antrag des Staatsanwaltes. Eine Bewährung gab es n
 

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