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» Ostalbkreis | Donnerstag, 15. Juli 2010

Studierende untersuchen in Kooperation mit Polizei und Kreisverwaltung Alkoholkonsum

Seit 1. März ist in Baden-​Württemberg das „Alkoholverkaufsverbotsgesetz“ in Kraft, das den Verkauf von Alkohol nach 22 Uhr an allen Verkaufsstellen untersagt. Eine Beschwerde gegen das Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag in einem Beschluss verworfen.

OSTALBKREIS (pm). Ein Studententeam der Hochschule Aalen hat gemeinsam mit dem Landratsamt und der Polizeidirektion untersucht, ob das Gesetz auch tatsächlich wirkt. Mit dem „Alkoholverkaufsverbotsgesetz“ will die Landesregierung vor allem Saufgelage von Jugendlichen verhindern. Studierende der Hochschule Aalen um Professor Ulrich Holzbaur haben in einer Kooperation mit dem Suchtbeauftragten des Ostalbkreises, Berthold Weiß, sowie Helmut Sailer und Holger Schmid von der Polizeidirektion Aalen das Gesetz auf seine Wirksamkeit hin überprüft. Knapp 850 Schülerinnen und Schüler an umliegenden Schulen wurden befragt.
Ein Ergebnis sorgte gleich zu Beginn für eine große Überraschung. So war durch die vielen Berichte über komatrinkende Jugendliche der Eindruck entstanden, dass Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen an der Tagesordnung sei. Dies ist allerdings nicht der Fall: Mehr als ein Drittel der Befragten hatte angegeben, in den vergangenen vier Wochen überhaupt keinen Alkohol getrunken zu haben. Bei den unter 16-​jährigen betrug dieser Anteil sogar mehr als 60 Prozent.
„Für die Prävention ist dies ein wichtiges Ergebnis“, so Berthold Weiß. „Damit können wir eindeutig sagen, dass Alkoholkonsum bei den unter 16-​jährigen eher die Ausnahme als die Regel ist.“ Von den rund zwei Dritteln der Befragten, die in den letzten vier Wochen Alkohol getrunken hatten, hatten 80 Prozent zumindest auch branntweinhaltige Getränke konsumiert. Diese Feststellung lässt die Alarmglocken schrillen. Auch bei den unter 16-​jährigen, die angaben, Alkohol konsumiert zu haben, sind es noch Besorgnis erregende 70 Prozent, die neben Bier oder Wein auch Branntwein konsumiert hatten. Interessant war auch die Frage, woher die Jugendlichen ihren Alkohol beziehen.
Lediglich ein Prozent gab an, diesen bei Tankstellen zu kaufen. Hauptanlaufstelle sind für über 50 Prozent weiterhin die Supermärkte. Des weiteren fühlte sich ebenfalls nur ein Prozent der Befragten beim Kaufverhalten durch das Gesetz eingeschränkt. Dies bestätigte die bereits 2008 aufgestellte Prognose, dass das Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen nach 22 Uhr nicht den erhofften Erfolg bringen wird. Auswirkungen auf Kauf– und Konsumverhalten sind zumindest im Raum Aalen nicht feststellbar.
Mit Sorge sehen die Verantwortlichen, dass noch jeder Achte der unter 16-​jährigen seinen Alkohol selbst einkauft — trotz aller Diskussionen um den Jugendschutz und komatrinkende Jugendliche. Und trotz aller Beteuerungen der Verkaufsstellen, das Jugendschutzgesetz werde beachtet. Unter diesem Gesichtspunkt gewinnen auch die Diskussionen um Testkäufe wieder an zusätzlicher Relevanz. Hier hat die Landesregierung ihre bislang ablehnende Haltung aufgegeben und Testkäufe unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich ermöglicht. „Bei diesem hohen Prozentsatz an Verstößen gegen die Verkaufsbestimmungen müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern von der Polizei die Notwendigkeit von Testkäufen auf der Ostalb neu prüfen,“ gibt Weiß die Richtung vor.
Großes Interesse galt auch einem weiteren Aspekt der Projektarbeit: Der Untersuchung des von der Stadtverwaltung Lorch in Kooperation mit der Werbegemeinschaft Lorch beschlossenen Ausschankverbots von branntweinhaltigem Alkohol. Über 50 Prozent der Bevölkerung halten den Ausschank von branntweinhaltigem Alkohol auf Stadtfesten für nicht wichtig. Ein gleich großer Anteil trinkt auf Stadtfesten keinen branntweinhaltigen Alkohol und äußerte sich dementsprechend positiv auf die Frage, wie sich das Verkaufsverbot auswirken würde. Befragt wurden stichprobenartig 82 Bürgerinnen und Bürger aus allen Altersgruppen und Berufsständen.
Martin Seidenspinner, Leiter des Ordnungsamts Lorch, äußerte sich nach der Präsentation der Resultate äußerst positiv: „Die Ergebnisse zeigen uns, dass wir mit dem Verkaufsverbot von branntweinhaltigen Getränken bei unseren Stadtfesten einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht haben.“ Dem sich nach Auffassung von Helmut Sailer möglichst viele weitere Städte und Gemeinden anschließen sollten. Als Fazit lässt sich sagen, dass Prävention als wichtige Komponente nachhaltiger Entwicklung einen entscheidenden Beitrag zu zukunftsorientiertem Jugendschutz leistet.
 

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