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» Schwäbisch Gmünd | Donnerstag, 29. Juli 2010

Eine wirre Geschichte endete vor Gericht mit der Einstellung des Verfahrens

Gegen den schweren Vorwurf, eine junge Frau vergewaltigt zu haben, musste sich gestern vor dem Jugendschöffengericht, das unter Vorsitz von Jugendrichter Thomas Hegele tagte, ein jetzt 22 Jahre alter Mann ausländischer Herkunft verantworten. Er aber bestritt das nachdrücklich, so dass es eine lange Verhandlung gab, an deren Ende das Verfahren eingestellt wurde. Von Dietrich Kossien

SCHWÄBISCH GMÜND. Zwei Verhandlungen gegen den Angeklagten waren der gestrigen vorausgegangen, die letzte war vor einigen Wochen geplatzt, weil eine Zeugin nicht rechtzeitig erschienen war. So verlas gestern Staatsanwältin Koller erneut die Anklage. Aus ihr ging hervor, dass der zur Tatzeit 20 Jahre alte Mann im Januar 2008 mit einer noch jugendliche Frau in seiner Wohnung gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr vollzogen habe. Sie hätte seine Zärtlichkeiten abgewehrt und sich gewehrt. Dann soll er einige Monate später, er war inzwischen nach Lorch in das Haus seiner Eltern und des Onkels umgezogen, in Lorch die gleiche junge Frau durch Ohrfeigen gefügig gemacht und wiederum den Beischlaf erzwungen haben.
Der Beschuldigte sagte aus, sie wäre freiwillig bei ihm gewesen. Er habe sie nicht gezwungen, mit ihm zu verkehren. Das sei freiwillig geschehen. Sie sei zu ihm nach Alfdorf in die Wohnung gekommen, man habe geredet und gekuschelt, da sei es passiert. Sie habe sich selbst ausgezogen, er habe sie nicht geschlagen, und später habe er sie heimgefahren.
Dann jedoch habe es Streit gegeben. Er habe sie fünf Monate nicht gesehen. Dann habe sie mit dem Koffer vor seiner Tür gestanden und ein halbes Jahr bei ihm gewohnt. Eigentlich habe man sich verloben und heiraten wollen.
Dann jedoch muss es, wie es aus der Verhandlung hervor ging, Schwierigkeiten gegeben haben. Er behauptete, sie habe mit anderen rumgeknutscht. Jugendrichter Hegele aber hielt ihm vor, auch in Lorch solle er mit ihr verkehrt haben – unter anderem oral unter der Dusche. Das gab er zwar zu, aber es sei ebenfalls von ihr freiwillig getan worden.
Familie soll nach Aussage des
Angeklagten auf die junge
Frau aufgepasst haben
Aus seiner Befragung ging dann auch hervor, dass wohl seine Mutter, als auch andere aus der Familie auf die Frau aufpassten und ihre Schritte begleiteten. Er berichtete über die junge Frau allerlei Negatives. So habe sie einmal auf dem Schoß eines Kumpels gesessen und ihm die Augenbrauen ausgezupft.
Die Vertreterin der Nebenklägerin brachte den jungen Mann arg in Bedrängnis und deckte Widersprüchliches in seinen Aussagen auf: „Das klingt hahnebüchen“. Die jetzt 20 Jahre alte Frau blieb auch auf Fragen der Staatsanwältin bei ihrer Aussage, dass er sie in der Nacht abgeholt habe, um zu reden. Sie sei mit nach Alfdorf gefahren. Auf seine Annäherungsversuche habe sie erklärt, dass sie das nicht wolle. Wie oft sie geschlagen wurde, wisse sie nicht mehr. Er habe sie gewaltsam ausgezogen. Aber auch nach dem Vorfall habe sie Kontakt zu seiner Familie gehabt.
Mit Drohung gezwungen,
beim Angeklagten einzuziehen?
Dann sei sie von ihm gezwungen worden, bei ihm in Lorch einzuziehen, weil er sie mit der Drohung erpresst habe, ihren Eltern zu sagen, dass sie mit ihm geschlafen habe. Die Familie habe sie bewacht und geschlagen. Nach einem Suizidversuch sei sie geflohen und habe ihn angezeigt. Sie sei dann in der psychiatrischen Behandlung in Weinsberg gewesen.
Die sie in Weinsberg behandelnde Ärztin sagte aus, ihre Patientin hätte viele familiäre Probleme und solche körperlicher Art gehabt; sie habe sich wertlos gefühlt, weil sie ihrer Familie Schande gemacht habe. Sie attestierte ihr eine erhebliche emotionale Persönlichkeitsstörung (Borderline-​Syndrom).
Darauf stellte die Staatsanwältin die Frage, ob es sein könne, dass sie freiwillig den Geschlechtsverkehr geübt habe und erst im später hätte behaupten können, sie sei dazu gezwungen worden. Eine Antwort darauf fand sich in den Ausführungen der Sachverständigen, die über die Glaubwürdigkeit zu befinden hatte. Die Nebenklägerin habe nachvollziehbare Falschaussagemotive. Und sie befand zum ersten Fall, dass die vorhandenen psychischen Störungen dazu führen könnten, dass die Umdeutung der Tatsachen bei ihr zur subjektiven Wahrheit würden. So könne freiwillig ausgeübter Sex im nachhinein umgedeutet werden, so dass man hier eine nachträgliche Umbewertung der Situation annehmen könne.
Gericht sah sich
nicht in der Lage, für oder gegen
den Angeklagten zu entscheiden
Damit aber war das Schöffengericht nicht in der Lage, für oder gegen den Angeklagten zu entscheiden, so dass der Vorsitzende den Vorschlag des Schöffengerichts unterbreitete, das Verfahren einzustellen, wenn der Angeklagte im Rahmen einer Schadenswiedergutmachung 500 Euro zahlen würde. Dem standen alle Prozessbeteiligten nicht im Wege, so dass das Verfahren nach einem langen Verhandlungstag mit dem weisen Beschluss der Einstellung endete.
 

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