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» Schwäbisch Gmünd | Dienstag, 06. Juli 2010

Mogelei am Tunnel — Polizei ermittelt erneut wegen Überladung der Lastwagen

Da treffen, so die Einschätzung der Polizeidirektion, zwei Fronten mit großem Beharrungsvermögen aufeinander: Auf der einen Seite einige bauausführende Firmen an der Gmünder Tunnelbaustelle, die trotz einem bereits eingeleiteten Bußgeldverfahren in opulenter Höhe weiterzumachen scheinen; auf der anderen Seite die Polizei, die sich nicht scheut auch ein zweites Mal ein Großverfahren einzuleiten.

Wie Ende März berichtet, hat die Verkehrspolizei der Polizeidirektion Aalen gegen die Firmen, die den Baustellenaushub aus dem Gmünder Tunnel abfahren ein so genanntes Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet. Gegen die beteiligten Firmen wurde ein Abschöpfungsbetrag von etwa 70 000 Euro verfügt. Diese Beschlüsse sind zugestellt, aber teilweise wegen laufender Einsprüche noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Nun hat die Verkehrspolizei ein zweites Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet und erwartet auf Basis der derzeitigen Sichtung der Unterlagen, dass sogar eher noch ein höherer Betrag abgeschöpft werden kann.
Nach dem Strafgesetzbuch können Gewinne aus rechtswidrigen Taten verfallen. Bereits vor dem ersten Verfahren war festgestellt worden, dass nicht die Fahrer, sondern die ausführenden Firmen von den Ordnungswidrigkeiten profitieren. Die Fahrer, welche die Überladungsverstöße an sich begehen, werden nach geleisteten Stunden bezahlt und nicht nach transportierter Tonnage. Es sind also die Firmen, die sich Fahrten ersparen und damit bares Geld erlösen. Dass die Polizei ein Interesse an der Ahndung von Überladungen hat, liegt zum einen an der durch die Überladung beeinträchtigten Verkehrssicherheit. Die Unterbindung solcher Verstöße befriedigt aber auch ein gesellschaftliches und wirtschaftliches Interesse, weil so eine Gerechtigkeitslücke für die sich gesetzestreu verhaltenden Konkurrenten geschlossen wird.
Das erste Verfahren richtete sich zunächst gegen alle 23 an der Baustelle tätigen Speditionen. Gegen zehn Firmen wurde das Verfahren teilweise im Zuge der Ermittlungen eingestellt, weil sie sich nicht an den Ordnungswidrigkeiten beteiligt hatten, teilweise von der Bußgeldstelle fallen gelassen, weil der ermittelte Gewinnertrag im marginalen Bereich lag. 13 Speditionen haben einen Verfallsbeschluss erhalten. Sechs davon haben ihren Sitz im Ostalbkreis. Der höchste Einzelbetrag, der verfügt wurde liegt bei fast 45 000 Euro und traf eine Firma aus Sachsen-​Anhalt. Insgesamt haben die Berechnungen ergeben, dass in drei Monaten fast 25 000 Tonnen Erdaushub aus der Tunnelbaustelle als überladener Anteil befördert wurden.
In den zurückliegenden drei Monaten ergab sich der Verdacht, dass zumindest einige der auch im ersten Verfahren beteiligten Firmen völlig unbeeindruckt von den Verfügungen gegen sie ihre Beförderungspraxis genauso weiterfolgten wie bisher und nach wie vor regelmäßig mit deutlich überladenen Lkw auf unseren Straßen unterwegs waren. Dies führte dazu, dass die Verkehrspolizei, gemeinsam mit der zuständigen Bußgeldstelle einen erneuten Durchsuchungsantrag stellte, der vom Amtsgericht auch erlassen wurde. Mittlerweile wurde an den zwei Stellen, an denen die Wiegescheine aufbewahrt wurden durchsucht und fast 6000 Wiegescheine, wiederum über einen Zeitraum von drei zurückliegenden Monaten beschlagnahmt.
Die erste Auswertung der Wiegescheine scheint die Verdachtsmomente zu bestätigen. Auch dieses Mal liegt die Gesamtüberladung wohl im Bereich von etwa 25000 Tonnen. Bemerkenswert ist laut Polizei, dass sich von den 13 Firmen aus dem ersten Verfahren wohl nur noch acht an den Überladungen beteiligt haben. Und bezeichnender Weise scheinen es diejenigen zu sein, die damals die größeren Verstoßzahlen vorwiesen und damit die höheren Abschöpfungsbeträge tragen mussten. Und wenn die Rechnung so stimmt, dann teilen sich im Vergleich des ersten zum zweiten Verfahren weniger Firmen die gleiche Überladungsmenge, womit sich der Umfang der Überladungen pro Firma wohl auch noch mal erhöht haben dürfte. Daher darf erwartet werden, dass sich dies auch in einer jeweils höheren Abschöpfungssumme niederschlagen müsste. Die polizeilichen Ermittlungen werden fortgeführt.
 

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