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» Ostalbkreis | Mittwoch, 07. Juli 2010

Zahlungsaufforderung wegen Verstoß gegen das Urheberrecht

Die Angst vor einer Anzeige und die Unkenntnis vieler im Internet surfenden Bürgerinnen und Bürger nutzen Betrüger aktuell wieder intensiv mit einer nicht ganz so neuen Masche aus.

OSTALBKREIS (pm). In E-​Mails fordern sie unter dem Namen einer tatsächlich in Karlsruhe existierenden Rechtsanwaltskanzlei offensichtlich wahllos Mitbürger auf, 100 Euro Strafe per Safepaycard für einen Urheberrechtsverstoß zu bezahlen, da sie Bilder oder Videos auf ihren PC geladen hätten, deren Urheberrecht eine Firma in Essen besitzte.
Von den Abzockern gut durchdacht, ist auch der Umstand, dass sie die Mails meist kurz vor dem Wochenende versenden und die Empfänger somit keine Möglichkeit haben, sich von ihrem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Um ihrer Forderung noch etwas Nachdruck zu verleihen, setzen sie den Ahnungslosen eine Zahlungsfrist von nur wenigen Tagen. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, die bereits erstattete Anzeige zurückzuziehen, sollte bis zum gesetzten Termin eine Zahlung erfolgen. Viele Internetnutzer bezahlen nun die geforderte Summe aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung.
Mehr als 150 Anzeigen gingen in den vergangenen Wochen landesweit gegen die unbekannten Betrüger ein. Im Ostalbkreises wurden der Polizei zwar erst vier Fälle bekannt, aufgrund des Umfangs in kurzem Zeitraum muss aber auch hier im Kreis mit einer Schwemme solcher Betrugsmails gerechnet werden.
Die bisherigen polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass weder die in den Mails genannte Rechtsanwaltskanzlei, noch der genannte Urheberrechtsbesitzer etwas mit der Sache zu tun haben.
Die Polizei empfiehlt: Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Bevor Sie solche Forderungen begleichen, fragen Sie jemanden, der ihr Vertrauen hat. Und in diesen konkreten Fällen hier: erstatten Sie Anzeige, nur dann kann die Polizei solchen Betrügern das Handwerk legen. Abmahnungen und Forderungen mit echtem Hintergrund, werden nie per E-​Mail versandt, sondern per Post zugestellt. Außerdem werden ein entsprechender Zahlungszeitraum und die Möglichkeit eines Widerspruchs eingeräumt.
 

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