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» Schwäbisch Gmünd | Freitag, 09. Juli 2010

Schlägerei auf dem Stadtfest wurde im Amtsgericht verhandelt /​Eine Verurteilung eine Einstellung und ein Freispruch

Viel zu tun bekamen Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei in Schwäbisch Gmünd beim Stadtfest im Oktober 2009. Der Fall wurde jetzt vor dem Gmünder Amtsgericht verhandelt. Doch nicht alles konnte geklärt werden. Von Dietrich Kossien

SCHWÄBISCH GMÜND. Die Ordnungshüter mussten sich damals, als sie anlässlich einer Schlägerei zwischen Jugendlichen, Personen kontrollieren wollten, auf das Hässlichste beleidigen lassen oder man wurde tätlich gegen sie. Auch von den Jugendlichen trugen einige Blessuren davon. Zwei von ihnen — beide um die zwanzig — standen gestern vor dem Jugendschöffengericht, und dass sie relativ milde davon kamen, war nur der Tatsache zu verdanken, dass ihnen nicht in allen Fällen – trotz vieler Zeugen – die Schuld nachgewiesen werden konnte.
Das Gericht hatte
19 Zeugen geladen
Die beiden mussten sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen die Vollzugsbeamten und Beleidigung vor Gericht verantworten. 19 Zeugen hatten Richter Thomas Hegele geladen. Oberstaatsanwalt Feil hielt den jungen Leuten ihre Taten vor. So sollen die beiden im Oktober am unteren Marktplatz nach 22 Uhr ein brennendes Feuerzeug gegen die Haare eines anderen Jugendlichen gehalten, ihn geschlagen und verletzt haben. Danach flüchteten sie, so ging es aus den Ausführungen des Staatsanwaltes hervor. Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Ordnungsdienstes verfolgten die beiden in eine Seitengasse. Die Mitarbeiterin des Ordnungsdienstes wurde massiv beleidigt. Inzwischen war auch eine Zivilstreife der Polizei zur Stelle. Auf der Wache wurde eine Beamtin dann beleidigt und sie bekam von einem sich wehrenden Jugendlichen einen Schlag ins Gesicht.
Weiteres Delikt aus
dem vergangenen Winter
Gegen einen der beiden kam eine weitere Anzeige dazu: Er soll im Januar in der Ledergasse mit Schneebällen geworfen und danach einen Getroffenen mit der Faust geschlagen und getreten haben.
Auf Befragen von Jugendrichter Hegele sagte der erste Angeklagte aus, er sei bei der Schlägerei auf dem Marktplatz nicht dabei gewesen und wisse auch nichts davon. Er sei dorthin nach der Schlägerei gekommen, weil sein Kumpel ihn angerufen habe, ob er kommen würde, um gemeinsam einen zu trinken. Die Beleidigungen gab er zu. Zur Sache mit den Schneebällen erklärte er, er habe den Getroffenen nicht treffen wollen. Der habe ihm aber eine mitgegeben, und da habe er das auch getan. Mit der Faust könne er gar nicht geschlagen haben, weil er einen Finger nicht bewegen und zur Faust ballen könne.
Der zweite Beschuldigte erklärte, er sei getreten worden. Da habe er zurück geschlagen und sei dann fortgerannt. Gegen die Festnahme habe er sich gewehrt, weil er nicht gewusst habe, was los sei. Die Beleidigung gab er zu, aber von dem brennenden Feuerzeug wollte auch er nichts wissen. Richter Hegele hielt ihm aber anders lautende Zeugenaussagen vor.
Mit den Aussagen der anwesenden Zeugen war dann aber nicht all zu viel Staat zu machen. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes schilderten zwar die Schlägerei zwischen vielen Beteiligten und sahen jemand weg laufen. Aber aus den Aussagen war nicht eindeutig zu entnehmen, dass einer der beiden „Täter“ geschlagen hatte.
Der nächste Zeuge wusste zwar, dass einer gesagt habe, ich zünde dir die Haare an und dass es dann eine Schlägerei gegeben habe. Von wem er einen Schlag abbekommen habe, wisse er aber nicht und auch nicht, wer das mit dem Feuerzeug gewesen sei. Auch die weiteren Befragten äußerten sich ähnlich. Die Aussagen der Polizei bestätigten dann die Beleidigungen, den Widerstand und den Schlag gegen die Polizistin.
Nicht den ersten Schlag getan,
sondern angegangen worden
Zum Vorfall in der Ledergasse entlastete ein Zeuge den Angeklagten. Der habe nicht den ersten Schlag getan, sondern erst geschlagen, als er angegangen worden sei. Bei diesen nicht gerade sicheren Aussagen der Zeugen gab Jugendrichter Hegele die Anregung, dass man das Verfahren wegen der Körperverletzung gegen beide evtl. vorläufig oder auf Dauer einstellen könne. Oberstaatsanwalt Feil, sah dies ähnlich und signalisierte ebenso wie die beiden Verteidiger, Rechtsanwalt Wizemann und Rechtsanwalt Bagin, im Wesentlichen Zustimmung.
Vier bzw. sechs Monate
Jugendstrafe verhängt
So forderte der Oberstaatsanwalt die Einstellung des Verfahrens wegen der Körperverletzung für beide Angeklagten. Für den Vorfall in der Ledergasse sah er einen Freispruch angebracht, weil da Notwehr nicht auszuschließen sei. Da der erste Angeklagte unter Bewährung stand, forderte er für ihn vier Monate für die Beleidigung. Die bleibe auch für den zweiten Angeklagten bestehen, der wild um sich geschlagen habe und strafrechtlich schon häufig in Erscheinung getreten sei. Maßnahmen zur Änderung seines Verhaltens seien erfolglos geblieben. Eine Jugendstrafe von sechs Monaten solle ihm als ein Signal dienen, dazu gemeinnützige Arbeit, und er solle sich weiter in psychologische Behandlung begeben.
Das Schöffengericht urteilte ähnlich. Vier Monate gab es als Gesamtfreiheitsstrafe für den ersten, die verbüßt werden muss. Wegen des Vorfalls in der Ledergasse wurde er freigesprochen. Für ihn habe gesprochen, dass er sich bereits bei der Polizistin auch schon vor der Verhandlung entschuldigt habe. Für den anderen Angeklagten lautete das Urteil auf eine Jugendstrafe von sechs Monaten. Die soll zur Bewährung ausgesetzt werden und außerdem müsse er gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.
 

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