Streit zwischen jungen Leuten führte vier als Angeklagte vor Gericht
Da sich nicht mehr genau klären ließ, wer besonders aggressiv gegen andere vorging, ging ein Verfahren gegen vier junge Männer, die der gefährlichen Körperverletzung angeklagt waren, vor dem Gmünder Strafrichter mehr als glimpflich aus: Gegen drei der vier wurde das Verfahren folgenlos eingestellt, der vierte kam mit einer geringen Geldstrafe davon. Von Dietrich Kossien
SCHWÄBISCH GMÜND. In einer Heubacher Eisdiele hatte im Vorjahr bis zum frühen Morgen eine junge Frau ihren Geburtstag mit Bekannten gefeiert. Mehrere von ihnen gingen vor die Tür und unterhielten sich dort. Dabei hörte einer vom Handy Musik. Dies aber war für den Betreiber eines benachbarten Imbiss Anlass, um Ruhe zu bitten. Dabei kam es dann zu einer Auseinandersetzung, die dem Imbissbetreiber und drei Bekannten von ihm eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung einbrachte. Die hielt ihnen Staatsanwalt Armin Burger gestern vor dem Gmünder Amtsgericht vor. Dabei soll einer von ihnen eine junge Frau ohne Grund zu Boden geschlagen haben und eine andere sei, als sie schlichten wollte, in den Bauch getreten und an den Haaren über den Boden geschleift worden. Als ein Zeuge dazu kam, um zu helfen, seien die vier auf ihn losgegangen und hätten ihn gehindert, zu helfen und ihn geschlagen. Eine Zeugin sei später bespuckt worden. Der Hauptbeschuldigte sah die Sache aber ganz anders. Die anderen
15 bis
16 Leute hätten gefeiert. Als er gebeten habe, leiser zu sein und rein zu gehen, sei er massiv beschimpft worden. Einer habe ihn weggestoßen, und er sei zu Boden gefallen und alle anderen auf ihn los. Einer habe ihn mit dem Handy auf den Kopf gehauen. Auch Stühle seien kaputt gegangen. Er habe die Polizei gerufen. Strafrichter Hegele belehrte ihn jedoch, die Aussagen von Zeuginnen sähen anders aus. Demnach habe er eine zu Boden geschlagen, eine andere an den Haaren über den Boden geschleift, und alle vier hätten dann auf einen Zeugen losgeschlagen. Auf die Frage des Staatsanwaltes sagte er aus, die drei seien gekommen, um ihm zu helfen, als er mit dem Handy auf den Kopf geschlagen worden sei. Einer seiner drei Kumpel sagte aus, er habe helfen wollen, aber die Mädchen hätten ihn fest gehalten, da sei er zu Boden gegangen. Und die anderen seien alle „besoffen und zugekifft“ gewesen. Ähnlich äußerten sich auch die beiden anderen. Etliche Widersprüche gab es auch in den Aussagen der Zeuginnen. Auch ein Zeuge, der aussagte, die vier hätten sie beleidigt und angegriffen, konnte auf konkrete Fragen nicht sagen, wer denn was getan hatte. Und auch der nächste Zeuge wartete nicht mit Neuem auf, außer damit, dass er bestätigte, dass er dem Hauptangeklagten das Handy auf den Kopf geschlagen habe. Aber nur deshalb, weil er seine Schwester geschlagen habe. Bei derartig diametralen Aussagen war es nicht zu verwundern, dass der Verteidiger des in erster Linie Beschuldigten die Einstellung des Verfahrens beantragte. Auch Strafrichter Hegele befand, dass es keine hieb– und stichfesten Aussagen geben würde. Staatsanwalt Armin Burger war wohl weitgehend der gleichen Ansicht, hielt aber dafür, den „Haupttäter“ für zwei Fälle der Körperverletzung mit einer Geldstrafe von
90 Tagessätzen zu je zehn Euro zu belegen. Für einen Fall könne das Verfahren eingestellt werden, und in einem weiteren Fall könne es einen Teil-Freispruch geben. Der Verteidiger pflichtete dem bei und bedeutete, sein Mandant habe überreagiert. Strafrichter Thomas Hegele entschied so, wie es zu erwarten war.
Noch keine Kommentare vorhanden.