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» Schwäbisch Gmünd | Mittwoch, 11. August 2010

Auch gestern hatte das Amtsgericht wieder eine Fülle von Fällen zu behandeln – und ein paar ganz interessante

Immer wieder liest man von größeren und kleineren Gaunereien, mit denen sich die Gerichte beschäftigen müssen. So auch Amtsrichter Grimm, der gestern allein in neun Verfahren Recht sprechen musste. Dabei ging es u.a. um Körperverletzung, Nötigung und Betrug. Zwar waren es alles keine großen Fälle, aber sie warfen andererseits doch ein Licht auf unsere Gesellschaft. VON DIETRICH KOSSIEN

SCHWÄBISCH GMÜND. Von allen guten Geistern verlassen, dafür aber um so mehr vom Alkohol umnebelt, war sicherlich ein Mann aus Waldstetten. Er rief vom Gmünder Marktplatz aus die Taxizentrale an und bestellte ein Taxi. Schon am Telefon benahm er sich unflätig. Anscheinend dauerte es ihm zu lange, bis ein Taxi eintrifft. Da ging er zur Taxizentrale und klopfte dort wutentbrannt an das Fenster. Die Telefonistin wollte ihn beruhigen, doch er drang durch das Fenster in die Taxizentrale ein. Dort ergriff er einen Stockschirm und schlug auf die Telefonistin ein. Die daraufhin hinfiel. Er setzte sich auf sie und würgte sie mit dem Stockschirm. Die Frau erlitt Prellungen, einen Schock und Herzrhythmusstörungen. Außerdem brach ein Zahn ab. Eine beim Täter danach vorgenommene Blutprobe erbrachte einen Alkoholgehalt von 1,6 Promille. Die Telefonistin schilderte teilweise unter Tränen ausführlich den Tathergang. Darunter leide sie noch heute. Da es an den geschilderten Beleidigungen und Tätlichkeiten nichts zu beschönigen gab, beantragte Staatsanwalt Laiolo eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und die Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden, wenn man sie zur Bewährung aussetzen würde. Auch der Strafrichter konnte dieses Verhalten nicht akzeptieren und verurteilte den Schläger zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe, die er mit der Auflage, 300 (!) Arbeitsstunden für das Gemeinwohl abzuleisten, zur Bewährung aussetzte.
In einem weiteren Verfahren ging es um eine sehr unvernünftige Verhaltensweise eines Mannes, der wohl glaubte, sich selber zu seinem vermeintlichen Recht verhelfen zu können. Damit aber lag er schief und bekam einen Strafbefehl. Gegen den hatte er Einspruch eingelegt. Nun warf ihm Staatsanwalt Laiolo Nötigung vor. Nach Meinungsverschiedenheiten mit einer Frau, für die er zwei Transportfahrten anlässlich ihres Umzug durchgeführt hatte, nötigte er diese öffentlich zur Zahlung vermeintlicher Schulden von rund 50 (!) Euro. Er hängte etliche Male Zettel an ihre Tür, auf denen er sie zur Zahlung aufforderte und auch recht ehrenrührige Bemerkungen machte. Dabei missachtete er die Möglichkeit, dies Geld zivilrechtlich einzuklagen.
Richter Grimm: „Es geht nur noch um den Zettel an der Tür!“
Lang und breit schilderte der Beschuldigte, wie es zu dem bösen Vorfall kam. Die Frau habe die Zahlung immer wieder verschoben. Da sei ihm der Geduldsfaden gerissen. Aber dass er dafür einen Strafbefehl bekam, wollte er nicht einsehen. Doch Richter Hans-​Dieter Grimm belehrte ihn, dass es jetzt gar nicht mehr um das Geld gehe, sondern einzig und allein um die an die Tür gehefteten Zettel.
Die betroffene Frau als Zeugin wollte nichts von der Schuld wissen, sie habe bezahlt. Schließlich kamen Staatsanwalt und Richter zu dem Entschluss, das Verfahren einzustellen, wenn der Angeklagte eine (aufgrund seines niedrigen Einkommens) geringe Geldauflage von 50 Euro an den Hilfs– und Wohltätigkeitsverein zahlen würde. Das will er nun tun.
Recht verzwickt wurde es beim nächsten Fall. Auch da hatte ein 1938 geborener Ruheständler im Unruhestand einen Strafbefehl erhalten, weil er angeblich die Rechnung für einen Müllcontainer in Höhe von 77 Euro (!) nicht bezahlt hatte. In der Gerichtsverhandlung stellte sich heraus, dass er einstmals sehr wohlhabend war, später aber pleite ging. Jedoch gingen einige seiner Immobilien wohl in den Besitz der Tochter über. Er fungiere dort als Verwalter. Nun habe er sogar Sozialhilfe beantragen müssen, weil sie ihm nichts mehr zahlen würde.
Um den ihm jetzt angekreideten Sachverhalt redete er nun lange (und laut) wie die Katze um den heißen Brei herum. Da hieß zuerst, die Tochter hätte die Rechnung bezahlen müssen und ein anderes Mal, sie sei bezahlt worden. Er selbst verwalte die Wohnungen, die der Tochter gehören würden, mit der er aber Streit habe. Früher habe er mit den besten Banken und mit Millionen gehandelt. Da hätte er es nicht nötig, die Rechnung nicht zu zahlen. Von seinen finanziellen Jongleurkünsten wollten aber weder Richter noch Staatsanwalt etwas wissen. Jetzt gehe es einzig um die Rechnung des Entsorgungsunternehmens. Da aber auch die Aussage einer Angestellten des Unternehmens nichts Klärendes brachte, war wohl Richter Hans-​Dieter Grimm das Hickhack leid. Er stellte mit Einverständnis von Staatsanwalt Laiolo das Verfahren ein.
 

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