Fischereiverband und Naturschutzbund sind sich nicht einig
Nach Anhörung aller betroffener Verbände und eingehender Prüfung der Sachargumente hat die Landesregierung eine neue Kormoranverordnung beschlossen. Der Landesfischereiverband sowie der Landesnaturschutzverband tragen diese Regelung mit.
OSTALBKREIS
(pm). Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg (LFV-BW) begrüßt die neue Verordnung, auch wenn er sich teilweise weitergehende Eingriffsmöglichkeiten gewünscht hätte. Die Fischfauna bedürfe eines konsequenten Schutzes. Dieser müsse auch den Schutz vor dem „Fressfeind“ Kormoran beinhalten. Fast alle der etwa
30 Fließgewässerfischarten in Baden-Württemberg seien gefährdet. Die Äsche sei sogar aufgrund der Kormorane vom Aussterben bedroht.
Insbesondere die seltenen Fische sind in kleinen und kleinsten Populationen landesweit verstreut. Deshalb helfe die vom „
NABU“ (Anm. der Redaktion: Naturschutzbund, ehemals Deutscher Bund für Vogelschutz) vorgeschlagene Ausweisung einiger Schutzgebiete nicht weiter. Nur der Schutz aller Populationen gefährdeter Fischarten könne weitere Verluste der genetischen Vielfalt der Fischfauna verhindern. Diesen Aspekt berücksichtige die neue Verordnung. Sie erlaubt den Abschuss einzelner Vögel ohne unnötige bürokratische Hürden außerhalb von Schutzgebieten. Dies sei dringend nötig, um entsprechend schnell auf den Einfall des mobilen Kormorans reagieren zu können — an einem bereits leeren Gewässer könne kein Fisch mehr geschützt werden.
Die neue Regelung betreffe dabei nur in etwa die Hälfte aller Gewässer, die andere Hälfte liegt in von der Verordnung ausgenommenen Schutz– oder befriedeten Gebieten. Um die dort vorkommenden, häufig besonders wertvollen Fischbestände zu schützen, bedarf es weiterhin sorgfältig geprüfter Einzelfallentscheidungen der jeweils zuständigen Oberen Naturschutzbehörde. Auch die Ausweitung der Abschusszeiträume sei ein dringend notwendiger Schritt gewesen. Baden-Württemberg gleiche sich damit den Verordnungen der übrigen Bundesländer an.
Die Kritik des „
NABU“, Kormorane könnten zu dieser Zeit noch mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sein, sei eine unbelegte Behauptung. Kormorane brüten im Frühjahr. Der LFV-BW könne das Verhalten des „
NABU“ nicht nachvollziehen. Es gehe der „
NABU“-Spitze offensichtlich nicht mehr um einen generellen Artenschutz, sondern schlicht um die Vorrangstellung seiner einseitigen Vogelschutzideologie. Fachliche Argumente werden vom „
NABU“ ignoriert, kritisiert der Landesfischereiverband.
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