Gruppe engagierter Bürger wertete Gutachten der Unternehmensberatung Econum aus
Weil ihr Protest gegen die Abfallgebührenerhöhung 2008 aus ihrer Sicht „zu wenig greifbaren Ergebnissen geführt hat“, klagt eine Gruppe engagierter Bürger aus dem Raum Gmünd gegen den Landkreis. Jetzt sehen sie sich durch ein Gutachten bestätigt.
SCHWÄBISCH GMÜND
(pm). Seit Ende
2008 liege das vom Kreistag in Auftrag gegebene Gutachten vor. Die Abfallgebühren wurden zwar für
2009 etwas reduziert, aber ansonsten habe sich wenig geändert, weder konzeptionell noch strukturell, bemängelt Hermann Kuon aus Mutlangen, einer aus dieser Bürgerinitiative. Die Kosten betrügen im Vergleich zu anderen Landkreisen nach wie vor teilweise fast das Doppelte.
Hohe Übereinstimmung mit
der Argumentation der
FDP in dieser Sache festgestellt
Damit möchte sich weder er, noch Helmut Gloning (Schwäbisch Gmünd), der ebenfalls dieser Gruppe angehört, zufriedengeben. Deshalb hatten sie auch vor wenigen Wochen (die RZ berichtete) mit
Dr. Julia Frank, der Vorsitzenden der Ostalb–
FDP, Kontakt aufgenommen, um Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu eruieren, da sie eine hohe Übereinstimmung mit der Argumentation der
FDP in eben dieser Sache feststellen konnten.
Der Kreistag hatte damals Landrat Pavel beauftragt, ein Gutachten zu den Abfallgebühren erheben zu lassen. Bereits im November
2008 habe Landrat Pavel das Gutachten der ECONUM
GmbH vorgelegen. „Offenbar wurden von ihm dann nur die Kreistagsfraktionen informiert, die Öffentlichkeit jedoch erfuhr davon nichts“, beklagen Kuon und Gloning, die seit wenigen Tagen Einsicht in dieses Gutachten erhalten haben.
Es bestätigt, so Kuon, dass das Abfallgebührensystem des Ostalbkreises überteuert sei und erhebliche Einsparpotentiale in sich berge. Insofern sei es besonders zu bedauern, dass das Gutachten und Folgerungen daraus bis heute nicht öffentlich gemacht, geschweige denn umgesetzt worden sind.
Zunächst stelle das Gutachten fest, dass der Ostalbkreis im Vergleich zu acht Kreisen einschließlich der Stadt Stuttgart in allen Abfallsparten die zweithöchsten Gebühren aufweise. Gegenüber dem Rems-Murr-Kreis lägen die Gebühren beim Vier-Personen-Haushalt um
66 Prozent höher. Preiswert sei nur die offiziell kostenlose Altpapierabfuhr, an der die
GOA aber bei guten Altpapierpreisen noch verdiene. Die Kosten für Verwaltung und Veranlagung lägen mit einem knappen Viertel dagegen zu hoch.
Überraschend sei, dass nur
16 Prozent der Kosten für den Restmüll und
19 Prozent für die Sperrmüllabholung anfallen. Die Sperrmüllabfuhr werde jedoch nur zu
24 Prozent genutzt. Für diese, Bioabfälle und die Grünabfälle, deren Abfuhr längst nicht alle Haushalte nützten, müssten aber alle Gebührenzahler gemeinsam aufkommen, so dass man nach dem Gutachten von einer ungerechten Einheitsgebühr der
GOA sprechen könne.
Die Biomüllabfuhr werde weiterhin mit
400 Prozent von allen Gebührenzahlern subventioniert. Das Einsparpotential betrage allein dort nach dem Gutachten mehr als eine Million Euro.
Dr. Julia Frank (Lorch) wunderte sich, das sich der Kreistag mit der „bisher mageren Behandlung des Gutachtens abspeisen lässt“. Es handele sich schließlich um ein für die Gebührenzahler sensibles Thema.
Wenn ein Gutachten bis zu
22 Prozent Kosteneinsparungen signalisiert, müssten die gewählten Vertreter aktiv reagieren und nicht alles der Kreisverwaltung überlassen. Überdies sei der Geburtsfehler der damals kreiseigenen
GOA als geschlossenes System ohne öffentliche Ausschreibungen vom Kreistag nicht hinterfragt worden.
Auch in diesen Punkten liegt sie mit Kuon und Gloning auf einer Linie. Das Gutachten allerdings gebe zu der entscheidenden, aber nicht gestellten Frage einen sybillinischen Hinweis: „Der zwischen
GOA und Ostalbkreis bestehende Kooperationsvertrag … ist verbesserungswürdig“.
Abschließend fordern daher Gloning und Kuon die Kreisverwaltung und den Kreistag „bei weiterhin gegenüber anderen Kreisen zu hohen Abfallgebühren“ auf, die aufgezeigten Einsparmöglichkeiten, die mit über zwei Millionen. Euro angegeben werden, umgehend zu realisieren. Die Ostalbhaushalte hätten einen Anspruch darauf, dass der Kreis seine gesetzliche Aufgabe der Abfallentsorgung künftig in einem sowohl preiswerten, wie auch gerechten Kosten– und Preissystem praktiziere.
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