Analyse der Gegebenheiten „trägt die Forderungen der Lindacher Bürgerinitiative nicht“
In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der baden-württembergische Landtag die Petition der Lindacher Bürgerinitiative zur Sicherheit der EPS–Leitung abgelehnt. Von Manfred Laduch
GMÜND-LINDACH. Die Initiative hatte erreichen wollen, dass die geplante Ethylen-Pipeline Süd (
EPS) einen festen Sicherheitsabstand von
750 Metern zur Wohnbebauung einhält. Während sich der Planfeststellungsbeschluss an die Sicherheitsvorkehrungen nach den Normen der „Technischen Regel für Rohrfernleitungsanlagen“ (TRFL) richte, wendete die Initiative in ihrer Petition ein, dass „aktuelle Forschungsberichte von renommierten Institutionen zu anderen Ergebnissen kommen“.
Besonders wurde dabei auf den Forschungsbericht
285 der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) und auf zwei Notfallpläne schottischer Behörden verwiesen. Ausführlich setzte sich der Petitionsausschuss deshalb mit diesen Berichten auseinander, holte auch eine Stellungnahme bei Christiane Kühl, Mitautorin des BAM-Forschungsberichts, ein.
Sie erläuterte darin, dass anhand der Auswertung von Pipeline-Unfällen von einem Gefährdungsradius von
350 Metern auszugehen sei, wenn es sich um Erdgasleitungen von mehr als
70 Zentimeter Durchmesser handle. Kleinere Durchmesser (die
EPS hat
25 Zentimeter) seien mit geringeren Gefährdungsradien gekoppelt. Die BAM, so stellt der Petitionsausschuss fest, komme damit nicht zu dem von der Bürgerinitiative geforderten Ergebnis.
Auch die für dieses Jahr geplante Neufassung der TRFL verzichte bewusst auf generelle Vorgaben für Mindestabstände zu Gebieten mit Wohnbebauung.
Die Notfallpläne der schottischen Behörden bezögen sich auf die Wilton Grangemouth Ethylen Pipeline. Darin werde im Ergebnis festgestellt, dass das Risiko für Menschen in der Nähe dieser Pipeline nicht signifikant höher sei, als das normale Risiko des Alltagslebens. Die praktische,
30-jährige Erfahrung mit dieser Pipeline mit einer gegen Null strebenden Zahl von Lecks und Störfällen zeige, dass die Vorgaben bei der Risikobeurteilung, die auf weltweiten Daten basiere, verlässlich seien. Dort werde ein Mindestabstand zur Bebauung von
200 Metern um die Leitung herum normiert.
„Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die
EPS dem allein maßgeblichen Stand der Technik entspricht und nach den rechtlichen Maßstäben sicher ist. Für die Forderung der Petenten nach Einhaltung eines festen Sicherheitsabstandes in Höhe von
750 Metern zur Wohnbebauung gibt es weder eine sachliche Rechtfertigung noch eine rechtliche Grundlage. Die als Beleg von den Petenten vorgelegten Berichte oder Notfallpläne tragen diese Forderung nicht“, schließt die Vorlage des Petitionsausschusses an den Landtag. Entsprechend formulierte die Berichterstatterin, die Stuttgarter Landtagsabgeordnete Andrea Krueger, den Beschlussvorschlag: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Dieser Einschätzung schloss sich das Landesparlament bei der Abstimmung an.
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