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» Ostalbkreis | Freitag, 06. August 2010

Die Interessengemeinschaft Alfdorf und Umgebung GbR hofft auf einen positiven Bescheid aus Mannheim

In Bayern sind 90 Prozent der Ethylen-​Pipeline verlegt, in Rheinland-​Pfalz wird an einem 70 Kilometer langen Abschnitt gebaut – lediglich 186 Kilometer fehlen im Südwesten noch, nämlich zwischen Karlsruhe und der Ostalb. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft Alfdorf und Umgebung GbR geben sich hartnäckig. Von Nicole Beuther

ALFDORF. Nachdem im April das Verwaltungsgericht Stuttgart und im Juni das Verwaltungsgericht Karlsruhe die aufschiebene Wirkung von Klagen von Enteignungsbetroffenen gegen die Enteignung und sofortige Besitzeinweisung der Ethylen-​Pipeline-​Gesellschaft in den jeweiligen Regierungsbezirken angeordnet hat, steht nun noch das Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim an. Die Mitglieder der EPS–Interessengemeinschaft sind guter Dinge, dass auch hier ein Beschluss zu ihren Gunsten gefällt wird. Dann nämlich „ist die Leitung tot“, erklärt der Vorsitzende der Interessengemeinschaft, Ulrich Maier aus Pfahlbronn. Wenn nicht, dann geht’s vor das Verfassungsgericht, so Heinz Meitinger aus Brainkofen, ein weiteres Mitglied der Interessengemeinschaft. Vieles, was von Seiten des Regierungspräsidiums an die Öffentlichkeit getragen werde, sei, so Meitinger, „völlig aus der Luft gegriffen“. Vor allem die Tatsache, dass die Verantwortlichen keine andere Alternative geprüft hätten, stößt den EPS–Gegnern auf. Die Trasse müsse in ausreichendem Abstand zum Wohngebiet gebaut werden; „mindestens 1000 Meter“. Ulrich Maier bedauert, dass von Seiten der Ethylen-​Pipeline-​Gesellschaft immer wieder erwähnt werde, wie wichtig der Stoff für die Industrie sei, die Gefahren würden außer Acht gelassen. „Das Regierungspräsidium hat nie versucht, die andere Seite zu verstehen“, so der zweite Vorsitzende Günter Hinderer aus Alfdorf-​Adelstetten. Wie gefährlich das druckverflüssigte Ethylen ist, dessen waren sich er und seine Mitstreiter anfangs gar nicht bewusst. Zunächst sei es um Fragen wie Wertminderung und Rückbau gegangen und die Frage, wer die Leitung später entsorgt, wenn sie nicht mehr benötigt wird. Diese Sorgen beschäftigen die Betroffenen heute freilich auch noch. Durch das Bewusstsein, welche Gefahren, die Pipeline birgt, scheint sich der Wille, gegen die Ethylen-​Pipeline-​Gesellschaft vorzugehen, jedoch verstärkt zu haben. Schon durch ein kleines Leck könnten 800 000 Liter Ethylen freigesetzt werden, erklärt Heinz Meitinger. Eine Sprengstofffabrik in Alfdorf wäre ungefährlicher. Auch von dem vom Landtag beschlossenen EPS–Enteignungsgesetz lassen sich Ulrich Maier und die anderen nicht unterkriegen.
Zwei Jahre dauert der Kampf, der viel Zeit und Geld kostet, nun schon an. Die unzähligen Unterlagen, die sich in dieser Zeit angesammelt haben, füllen inzwischen zwei Din A4-​Ordner. Viele Betroffene, aber auch Nicht-​Betroffene, unterstützten die Interessengemeinschaft, freut sich Ulrich Maier. Auch in finanzieller Hinsicht. Kleine wie große Beträge helfen, den Kampf gegen die Ethylen-​Pipeline-​Gesellschaft fortzuführen. Freudig überrascht war der Vorsitzende, als ein Mitglied des Alfdorfer Gemeinderates der Interessengemeinschaft unlängst 250 Euro zukommen hat lassen.
Die Infos sind nicht wahllos zusammengetragen. Neben dem Anwalt, der die Gruppe berät und in Rechtsfragen vertritt, gehören der Interessengemeinschaft auch ein Ingenieur, ein Chemiker und weitere Mitglieder mit Fachwissen an.
Ulrich Maier, der eine Landwirtschaft betreibt, hat Bedenken, wenn er daran denkt, dass die Leitung in einer Tiefe von 1,20 Meter verlaufen soll. „Wenn ich pflüge, dann bin ich nur noch einen Meter von der Leitung entfernt. Das ist mir nicht geheuer.“ Nun hoffen er und die anderen, dass das Verwaltungsgericht Mannheim dieselbe Entscheidung fällt, wie es in Stuttgart und Karlsruhe der Fall war. „Dann ist die Leitung tot.“
 

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