Lindacher Bürgerinitiative zur Ablehnung der Petition
Nach der Ablehnung der Petition gegen die EPS–Leitung (die Rems-Zeitung berichtete) hat sich die Lindacher Initiative getroffen, um eine Erklärung zu verabschieden. Sie lautet:
GMÜND-LINDACH. „Wie bereits berichtet hat der Petitonsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg das Anliegen der Lindacher Bürgerinitiative gegen die Ethylenpipeline abschlägig beschieden, ohne den Antragsteller der Petition anzuhören. Der ergangene Bescheid hat jedoch keinerlei Bedeutung hinsichtlich der Frage, ob die rechtlichen Grundlagen für den Bau der geplanten Rohrleitung ausreichend sind. Diese Entscheidung treffen letztlich und allein die zuständigen Gerichte in Mannheim und Karlsruhe.
Von der Ablehnung der eingereichten Petition durch den baden-württembergischen Landtag lassen sich die Mitglieder der Lindacher Bürgerinitiative nicht entmutigen, denn ihnen geht es bei ihrem Anliegen um die befürchtete Lebensgefahr für Tausende. Da genügt auch die beschwichtigende Erklärung der
EPS nicht, dass sie etwaige Leckagen verhindern wird. Obwohl alle wissen, dass der Bauträger dies gar nicht gewährleisten kann, geben sich Landesregierung, Landtag und Regierungspräsidium damit zufrieden. Die Aussage einer Wissenschaftlerin des Bundesamtes für Materialstudien (BAM), die im Rahmen der Studie
285 die Folgen von Hitzestrahlung untersucht hat, wird mit der Begründung relativiert, sie habe sich nur mit alten Röhren befasst. Dabei weiß niemand, ob die neuen Röhren besser sind, außerdem werden auch aus neuen Röhren mit der Zeit alte Röhren. Die Feststellung in der Studie, dass mindestens bis zu einem Abstand von
350 Metern Lebensgefahr für die Anwohner besteht, bleibt gültig, wobei zu beachten ist, dass sich dies auf das weniger gefährliche Erdgas bezieht. Man meint offenbar, einem Wohngebiet dieses Risiko zumuten zu können! Dabei besteht die größte Gefahr in der Bildung einer Gasblase (BAM
285 Seite
20), die sich schnell ausbreitet und bei Zündung eine Druckwelle mit nachfolgender Feuerwalze verursacht (siehe Viareggio). Es ist unbestritten, dass im Falle eines Lecks alle
800 000 Liter druckverflüssigtes Ethylen eines Streckenabschnitts freigesetzt würden, die sich zu
250 Millionen Liter entzündbarem Ethylen-Gas ausdehnen. Bei einem solchen Szenario wäre auch die Feuerwehr machtlos.
Der Ausgang des Petitionsverfahren konnte eigentlich niemand überraschen, denn die Mitglieder des Petitionsausschusses sind dieselben Personen, die das Baden-Württembergische Ethylen-Rohrleitungsgesetz, das man besser Enteignungsgesetz hätte nennen müssen, beschlossen haben, um damit den Großunternehmen der chemischen Industrie entgegenzukommen auf Kosten der von der Pipeline betroffenen Bevölkerung.“
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