Bildungs– und Teilhabepaket für bedürftige Kinder
Ende März trat das Gesetz zum Bildungs– und Teilhabepaket in Kraft. Damit fiel der offizielle Startschuss für bessere Chancen von bedürftigen Kindern in Deutschland.
OSTALBKREIS
(pm). Das Jobcenter des Ostalbkreises und das Landratsamt informieren momentan alle berechtigten Personen schriftlich über die Möglichkeit einer Leistung des Bildungs– und Teilhabepakets.
Bedürftige Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, haben nach Verabschiedung des Bildungs– und Teilhabepakets einen Rechtsanspruch auf verschiedene Leistungen.
So können Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden. Zuschüsse gibt es für das Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen, für die Beschaffung von Schulbedarf oder zum Beispiel für Musikunterricht, Mitgliedsbeiträge der Sportvereine sowie verschiedene Kultur– und Freizeitangebote von Vereinen und Gruppen.
Bezuschusst wird außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die Schülerbeförderung. Kommen Kinder oder Jugendliche in der Schule nicht mehr mit und ist ihre Versetzung gefährdet, wird eine qualifizierte Lernförderung ermöglicht. Für jedes Kind muss ein eigener Antrag gestellt werden.
Antragsformulare für die Leistungen gibt es beim Landratsamt Ostalbkreis, den Rathäusern der Städte und Gemeinden im Ostalbkreis und bei den Jobcentern in Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen.
Anträge „Bildungs– und Teilhabepaket“ gibt es auch online unter www.ostalbkreis.de. Telefonische Auskünfte erteilen die Jobcenter in Aalen (
0 73 61/
98 01 70) und Schwäbisch Gmünd (
0 71 71/
10 48 –
1 75 und –
2 16) sowie das Landratsamt Ostalbkreis (
0 73 61/
5 03 –
17 14).
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