Brutales Handeln schwer bestraft
Wider Erwarten schnell endete gestern vor der Jugendstrafkammer des Landgerichtes in Ellwangen der Prozess gegen einen jungen Gmünder. Ihm war ein versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung und in einem weiteren Fall wiederum gefährliche Körperverletzung vorgeworfen worden. Beides hatte sich vor einer Kneipe im Turniergraben zugetragen.
SCHWÄBISCH GMÜND (kos). Das Gericht verurteilte ihn zu einer mehrjährigen Haftstrafe, die auch aufgrund ihrer Höhe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.
Da sich gestern zu Beginn des zweiten Verhandlungstages herausstellte, dass keine neuen Erkenntnis über das Geschehen mehr zu erwarten waren, verzichtete das Gericht auf weitere Anhörung zweier Gutachter, deren schriftliches Gutachten über die Verletzungen, die mehrere Personen bei den Taten erlitten hatten, vorlagen. Auch auf die Einvernahme weiterer Zeugen wurde kurzerhand verzichtet, und sie wurden ebenfalls abgeladen.
Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe beantragte in seinen Ausführungen, den Angeklagten noch nach dem Jugendstrafrecht zu behandeln. Staatsanwalt Schulte, der die Tatvorwürfe in vollem Umfang bestätigt sah, beantragte eine hohe Haftstrafe von insgesamt vier Jahren und neun Monaten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung und dann für die zweite Tat, die sich einige Zeit später am gleichen Ort zugetragen hatte.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Westhauser aus Schwäbisch Gmünd, sah das Geschehen zwar als wie geschildert an, wollte aber die Tat rechtlich anders gewertet wissen, um vom Vorwurf des versuchten Totschlages weg zu kommen. Er beantragte eine Freiheitsstrafe, die man noch zur Bewährung aussprechen könne. Die Höhe stellte er in das Ermessen des Gerichtes.
Das Gericht brauchte dann nicht mehr lange zur Urteilsfindung. Der Vorsitzende Richter Ilg blieb bei der Verkündung unter der vom Staatsanwalt geforderten Höhe, doch die verhängten drei Jahre und neun Monate Gesamtfreiheitsstrafe dürften dem jungen Mann viel Zeit zum Nachdenken über seine Zukunft geben. Das Gericht wertete die Tat — so war es der Urteilsbegründung zu entnehmen — als das brutale Handeln eines Schlägers, das entsprechend zu würdigen sei.
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