Agentur für Arbeit erinnert an die Pflicht, Schwerbehinderte zu beschäftigen
Die Bundesagentur für Arbeit versendet die Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer. Bis zum 31. März 2012 müssen die Arbeitgeber nun ihre Daten an die zuständigen Agenturen übermitteln — wer möchte, kann dies auf elektronischem Wege tun.
OSTALBKREIS
(pm). Private und öffentliche Arbeitgeber, mit mindestens
20 Arbeitsplätzen oder mehr, sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen. Gesetzlich geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch IX. Arbeitgeber, die diese Vorgabe nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Die Erfüllung der Fünf-Prozent-Quote wird von der Agentur für Arbeit jährlich überprüft. Stichtag ist der
31. März
2012. Bis spätestens dann müssen alle beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber die relevanten Daten ihrer zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet haben: Wie viele Arbeitsplätze waren im Vorjahr vorhanden, wie viele Schwerbehinderte waren beschäftigt? Diese Meldefrist kann nicht verlängert werden.
Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Arbeitsagentur beschäftigungspflichtig sind, erhielten im Januar
2011 die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM. Für die Meldung sollen ausschließlich diese Vordrucke verwendet werden. Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.REHADAT-Elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden Arbeitgeber weitere Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten haben, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Vordrucke über die oben genannte Internetadresse anzufordern.
Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an ihre zuständige Agentur für Arbeit Aalen Tel.
07361 /
575 —
675, wenden.
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