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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Mit 16 Kilo Cannabis gedealt zwei Jahre auf Bewährung

Immer noch kommen Personen vor den Richter, die im Zusammenhang mit der im Jahr 2010 aufgeflogenen Hasch-​Plantage in Hussenhofen als Mittäter oder Abnehmer oder Dealer ermittelt wurden.

Mittwoch, 18. April 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 46 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (kos). Gestern stand ein 45-​jähriger verheirateter Vater von zwei Kindern vor dem Schwurgericht in Ellwangen, der mit vom Betreiber der Plantage bezogenem Cannabis einen ausgedehnten und wohl auch lukrativen Handel betrieben hatte. Dass er mit einem relativ blauen Auge davon kam, hatte seinem schon gleich nach seiner Festnahme abgelegten Geständnis zu verdanken und auch seiner Kooperationsbereitschaft, die dazu führten, dass man weiteren Übeltätern auf die Schliche kam.
Staatsanwalt Dr. Herrmann hielt dem Angeklagten vor, in 17 nachweisbaren Fällen mit Cannabis, das er vom Betreiber der Anlage bezogen hatte, seinen Eigenbedarf gedeckt und mit dem überwiegenden Teil der insgesamt 16 Kilogramm mit hohem THC-​Gehalt Handel betrieben zu haben, wobei er das Cannabis jeweils hundertgrammweise verkaufte und damit regelmäßig Gewinne bezogen haben soll.
Der Vorsitzende Richter Illg befragte ihn, wie er in dieses Geschäft geraten sei. Aus der Befragung ging hervor, dass er einer gutbürgerlichen Familie entstammte, jedoch schon früh mit Rauschmitteln in Kontakt gekommen war. Aufgrund der Tatsache, dass seine Eltern nicht mehr mit ihm klargekommen waren, kam er in ein Internat, in dem er jedoch erst recht ins Abseits geriet, weil er dort mit Drogen in Kontakt kam. Nach dem Internat machte er jedoch eine Werkzeugmacherlehre, arbeitete nach Aufenthalten, wohl zur „Selbstfindung“ im Ausland, und machte dann eine weitere erfolgreiche Ausbildung als Außenhandelskaufmann. Den Beruf übe noch heute aus und verdiene gut, sagte er aus. Trotzdem gab er immer wieder der vorhandenen Sucht nach, wenn auch mehr oder weniger sporadisch. Einen tiefen Einschnitt gab es anscheinend dann, als er sich beim Ausbau des ihm vom Vater überschriebenen Hauses überforderte. 2007 habe er dann die Bekanntschaft des Betreibers der Haschgärtnerei gemacht. Durch die aufgenommenen Kontakte, so ließ es sich seinem Geständnis entnehmen, bezog er dann Cannabis in immer größeren Mengen über den eigenen Bedarf hinaus.
Der Vorsitzende Richter am Illg wollte wissen, ob er sich damals keine Gedanken gemacht habe, wie es mit ihm weitergehen solle. Das habe er nicht, weil alles so gut gelaufen sei. Auf die entsprechende Frage des Richters sagte er aus, dass seine Frau nichts von allem gewusst habe, und auch in der Arbeit habe es keine Beeinträchtigungen gegeben.
Umfassendes Geständnis und Kooperationsbereitschaft
Der Verteidiger des nicht vorbestraften Angeklagten legte dar, dass sein Mandant seit längerem abstinent, in der Drogenberatung sei und alles tue, um sein Leben in den Griff zu bekommen. Auch arbeite er ehrenamtlich in einer städtischen Jugendeinrichtung. Der Haftbefehl gegen ihn sei außer Vollzug gesetzt.
Wenig neue Erkenntnisse brachte die Einvernahme dreier Zeugen, sodass Staatsanwalt Dr. Herrmann schnell zu seinem Plädoyer kam, in welchem er dem Angeklagten sein umfassendes Geständnis und seine Kooperationsbereitschaft zugute hielt. Die Zeugen hätten versucht, die Sache schönzureden, während er sich richtigerweise bereitgefunden hätte, auszupacken. Doch habe er sich vom Glanz des Geldes blenden lassen. Der Antrag lautete auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und einem Wertersatz von 66000 Euro, weil Verbrechen sich nicht lohnen dürften.
Die Zeit bis zur Gerichtsverhandlung gut genutzt
Der Verteidiger wollte das Geständnis gewertet sehen, was ein Grund für eine Bewährungsstrafe sei. Sein Mandant zeige Reue und Einsicht. Dies seien keine Lippenbekenntnisse. Der Beschuldigte habe sich nachhaltig geändert und verdiene eine Chance zur Resozialisierung. Der Verteidiger plädierte für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Das Schwurgericht unter dem Vorsitzenden Richter Illg brauchte nicht lange zur Urteilsfindung. Es sprach eine zweijährige Haftstrafe aus, die zur Bewährung ausgesetzt wird, und zu einem Wertersatz von 36 000 Euro. Bewährung habe es wegen seines weitreichenden Geständnisse und seiner Kooperationsbereitschaft gegeben. Diesen Riesenbonus habe er erhalten, weil er sich sozusagen „vorbewährt“ habe in den 15 Monaten bis zur Verhandlung. Der Wertersatz von 36000 Euro solle verdeutlichen: „Es dürfe auch in Schwäbisch Gmünd nicht sein, dass einer mit 15 Kilo Hasch ungestraft herumlaufe.“ Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel nahm das Urteil an.
Staatsanwalt Dr. Herrmann ließ jedoch noch offen, ob die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen wird.

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