Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Ostalb

Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb vereinfacht: Handwerk profitiert vom neuen Gesetz

Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte wird zunehmend erleichtert. Eine Zwischenbilanz des sogenannten Anerkennungsgesetzes zeigt, dass Fachleute aus dem Ausland die neuen Regelungen in Anspruch nehmen und das Handwerk davon profitieren kann.

Mittwoch, 09. Januar 2013
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 17 Sekunden Lesedauer


OSTWÜRTTEMBERG. Nachdem das Gesetz im April 2012 in Kraft getreten ist, wurden nun die ersten positiven Bescheide erteilt. „Das Gesetz ist ein Instrument zur besseren Integration von Menschen und ihren Qualifikationen, die ihre Berufsabschlüsse im Ausland erworben haben“, erklärt Karin Schmid, Geschäftsführerin Recht und Bildung bei der Handwerkskammer Ulm. Es beauftragt die Kammern Bildungsabschlüsse unterschiedlicher Länder zu vergleichen, einzuordnen und ihre eventuelle Gleichwertigkeit festzustellen. Frage ist beispielsweise, ob sich ein ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland selbstständig machen darf, wofür im Regelfall der Meisterbrief nach deutschem Recht als Referenzabschluss notwendig ist.
Bisher gibt bei der Handwerkskammer Ulm insgesamt 40 Anträge aus dem Bereich der Gesellen und 16 Anfragen aus dem Bereich der Meister. Diese kommen insbesondere aus dem Elektro– und Metallbereich (mit Schwerpunkt Osteuropa). Ein Großteil der Entscheidungen steht noch aus, da beispielsweise die eingereichten Unterlagen unvollständig sind.
Schmid sieht die Instrumente zur Fachkräftesicherung im Handwerk dadurch um ein Element erweitert: „Das Handwerk bietet weiterhin beste Berufsperspektiven, unabhängig von der der persönlichen Herkunft. Das Anerkennungsgesetz ist ein Baustein unseres Beratungsengagements als Dienstleister vor Ort.“ Es existiere ein hoher Beratungsbedarf, welcher im persönlichen Gespräch am besten erfüllt werden könne. Hier werde das neue Recht erläutert, die individuellen Anliegen betrachtet und weitere Vorgehensweisen aufgezeigt.
Schmid: „Wir rechnen nicht mit einem Ansturm an Antragsstellern aus dem Ausland. Bisher konnten wir mit jedem Interessierten eine individuelle Berufsplanung angehen und entsprechende Perspektiven formulieren.“ Gleichzeitig gehe es darum, die Qualitätsstandards des Gesellen– und Meisterbriefes als Merkmal des Verbraucherschutzes zu erhalten.

Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ richtet sich an Menschen, welche im Ausland einen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland erwerbstätig sein möchten. Die Kammern übernehmen die Umsetzung einer entsprechenden EU-​Richtlinie.

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

2580 Aufrufe
311 Wörter
4122 Tage 20 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 4122 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2013/1/9/integration-auslaendischer-arbeitnehmer-im-betrieb-vereinfacht-handwerk-profitiert-vom-neuen-gesetz/