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Alternativen für Aufforstungsfläche gewünscht

Die geplanten Windkraftanlagen im Windpark Falkenberg waren Thema bei der Bartholomäer Gemeinderatssitzung am Mittwochabend. Positiv aufgenommen wurde, dass sich die Stadtwerke Heidenheim (diese beantragen die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen) bereiterklärt haben, eine Verschiebung der Anlage „Falkenberg 1“ zu prüfen. Damit wäre eine noch größere Entfernung von den Wohnhäusern im Kitzing gegeben.

Donnerstag, 23. Oktober 2014
Rems-Zeitung, Redaktion
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BARTHOLOMÄ (nb). Sei eine deutliche Verschiebung der Anlage nach Westen möglich und werde dies genehmigt, dann werde diese Verschiebung von den Stadtwerken auch realisiert, so teilten diese der Gemeinde mit.
Mitgeteilt wurde bei der Gemeinderatssitzung auch, dass mit Blick auf die Nutzung der Gemeindeverbindungsstraße und der Feld– und Forstwege ein Gutachten beauftragt wird – dieses soll zunächst den Bestand und später eventuelle Schäden erfassen. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden seien auf Kosten des Antragstellers wieder instand zu setzen. Unabhängig von der Anlage „Falkenberg 1“ wurde bei der Sitzung das baurechtliche Einvernehmen zu den Anlagenstandorten „Falkenberg 2“ und „Falkenberg 3“ beschlossen.
Bedenken geäußert wurden hinsichtlich des Antrags auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung. Hierbei geht es um eine Ausgleichsmaßnahme für die benötigten Waldflächen im Zuge der Errichtung der Windkraftanlagen; den entsprechenden Antrag hatte die Hellenstein SolarWind GmbH Heidenheim gestellt.
In der Bürgerfragestunde zu Beginn der Gemeinderatssitzung hatte sich ein Landwirt zu Wort gemeldet, der das besagte Flurstück, das sich im Gewann „Mittelfeld“ befindet, betreibt bzw. für seine landwirtschaftliche Arbeit benötigt. Dass auf diesem Flurstück als Ausgleichsmaßnahme eine Teilaufforstung geplant ist, erfuhr er im Rahmen der gestrigen Sitzung. Bürgermeister Kuhn merkte jedoch an, dass mit dem Eigentümer diesbezüglich Gespräche geführt worden seien, an denen er selbst jedoch nicht beteiligt gewesen sei. Die Gemeinde Bartholomä sei lediglich zu einer Stellungnahme aufgefordert, so Kuhn.
Nachdem der Landwirt bei der Sitzung darauf aufmerksam gemacht hatte, dass er das Grundstück für seine tägliche Arbeit benötigt, wurde die den Räten vorliegende Stellungnahme an die zuständige Behörde (Amt für Landwirtschaft und Bodenkultur, Landratsamt Ostalbkreis) geändert. Nämlich dahingehend, dass Bedenken zwecks der Vernichtung landwirtschaftlicher Fläche geäußert werden. Es soll angeregt werden, Alternativen aufzuzeigen. Auch die Frage, ob ein 1:1-Ausgleich stattfinden muss, soll gestellt werden.

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