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Schlussstrich unter Schwarzbau

Abweichend von der genehmigten Planung hat ein Bauherr in Lautern gebaut – und das sogar, ohne eine Baufreigabe zu haben. Hätte er gleich mit offenen Karten gespielt, wäre der Rohbau jetzt schon abgeschlossen.

Donnerstag, 23. Oktober 2014
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 20 Sekunden Lesedauer

HEUBACH (apr). Zehn Bauanträge und Bauvor-​anfragen hatte der Heubacher Bauausschuss gestern zu beraten und zum großen Teil sein Einvernehmen zu erteilen. Gewartet haben aber die Zuhörer im vollbesetzten Sitzungssaal auf den TOP acht, als es erneut um ein Bauvorhaben in Lautern ging, das ohne die notwendige Baufreigabe mit erheblichen Abweichungen vom ursprünglichen eingereichten Bauantrag im Rohbau erstellt wurde.
Begonnen hat die ganze Geschichte schon 2006, als der Neubau einer Garage mit Kühlraum genehmigt wurde. Nachdem sich die Umsetzung der Maßnahme verzögerte, wurde die Baugenehmigung bis 2016 verlängert. Aufgrund eines Anrufes eines Nachbar wurde im Juli festgestellt, dass der Bau begonnen wurde – aber als Mehrfamilienhaus mit Gerätehaus und Kühlräumen. Der Bau wurde daraufhin von der Verwaltung eingestellt und steht seitdem still. In der gestrigen Sitzung hatte der Bauausschuss unabhängig von der kritikwürdigen Vorgehensweise über die Erteilung des Einvernehmen der geänderten Planung gemäß § 34 Baugesetzbuch zu entscheiden.
Gleich zu Beginn wurde die Emotionalität der Angelegenheit deutlich. Ortsvorsteher Bernhard Deininger schilderte die schwierige Sitzung des Ortschaftsrates, an den die Bausache verwiesen wurde, nachdem der Gemeinderat sein Einvernehmen zunächst nicht erteilte. „Die Grundfläche ist 31 Quadratmeter größer, es sind Wohnungen entstanden, es lag keine Baufreigabe vor. Das hat alles sehr schwierig gemacht. Ich persönlich fühle mich hinters Licht geführt.“ Letztendlich war jedoch ausschlaggebend, dass sich der Baukörper in die Landschaft einfügt, eine wohnbauliche Nachverdichtung im Innenbereich durchaus erwünscht und die Erschließung gesichert ist. Unisono forderten die Gemeinderäte allerdings ein hohes Bußgeld zur Abschreckung für potenzielle Nachahmer und zur Ahndung des Verhaltens. Hierzu verwies Bürgermeister Frederick Brütting auf die Zuständigkeit der unteren Baubehörde, die nach pflichtgemäßem Ermessen handeln werde.
Stadtrat Günther Lux kritisierte die Vertreterin des Bauamtes, Gabriele Hirner, und den Bürgermeister scharf. Es seien die Unterlagen an den Gemeinderat und an den Ortschaftsrat nicht deckungsgleich gewesen. Die Erschließung sei entgegen der Aussagen der Verwaltung nicht gesichert, und in Heubach habe man Vorhaben für Bauen in der „zweiten Reihe“ schon abgelehnt. Lux stellte aus diesem Grund den Antrag, das Haus wieder abzureißen und nur auf Grundlage der Baugenehmigung aus dem Jahr 2006 einen Bau zuzulassen.
Bürgermeister Brütting verwies auf seine Aussagen und darauf, dass der Bau wie er jetzt zwar ohne Baufreigabe errichtet worden sei, im Genehmigungsverfahren genehmigungsfähig ist. Der Bürgermeister widersprach auch Äußerungen, man müsse nur frech drauf los bauen, dann bekommt man es hinterher genehmigt. „Die Bauherrenschaft hat sich damit nur selbst geschadet, der Bau steht seit Juli still, für das Blockheizkraftwerk muss ein Lärmgutachten erstellt werden und das dauert. Hätte man alles gleich zur Genehmigung vorgelegt, wäre der Bau schon viel weiter vorangeschritten, als er es jetzt ist. Und das Bußgeld kommt noch hinzu!“ Letztendlich erteilte das Gremium dem Bauvorhaben in Lautern sein Einvernehmen, mit fünf Ja-​Stimmen, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen recht deutlich. „Bauen in der zweiten Reihe ist in Heubach möglich, dies wird aber jeweils nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches im Einzelfall geprüft und entschieden“, so Frederick Brütting abschließend.
Ein weiteres Thema im Bauausschuss war die Barrierefreiheit in der Stadt. Mit dem Rollstuhlfahrer Lothar Gruber wurden Straßen, Plätze und öffentliche Einrichtungen abgefahren. Hierbei wurden zum Teil große Hindernisse festgestellt, die nach und nach beseitigt werden sollen. So am Eingang zu Rathaus sowie an den öffentlichen Toiletten.

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