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Das Aus für die 380-​kV-​Leitung!?

OSTALBKREIS. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben am Dienstag den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2014 an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben. Das Ergebnis der Berechnung bestätigt weiterhin den hohen Strom-​Übertragungsbedarf in den Großraum Stuttgart. Um aber den neuen Anforderungen durch die EEG-​Novelle in höherem Maße gerecht zu werden, wurde der bisherige (HGÜ-)Höchstspannungsgleichstromübertragungs-Endpunkt Goldshöfe in der überarbeiteten Fassung in den Raum Wendlingen verlagert.

Dienstag, 04. November 2014
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 55 Sekunden Lesedauer

Sollte das neue Netzkonzept bestätigt werden, sieht die TransnetBW keine weitere Notwendigkeit für den Bau der 380-​kV-​Verbindung von Bünzwangen nach Goldshöfe in Drehstromtechnik. Der zweite Entwurf des NEP 2014 berücksichtigt bereits teilweise Vorgaben des novellierten Erneuerbare-​Energien-​Gesetzes (EEG); eine vollumfängliche Abbildung der EEG-​Novelle wird im NEP 2015 erfolgen.„Der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 bestätigt auch vor dem Hintergrund der EEG-​Novelle den hohen Übertragungsbedarf zwischen Nord und Süddeutschland. Dies gilt insbesondere auch für den Großraum Stuttgart“, so Rainer Joswig, Geschäftsführer der TransnetBW. „Er zeigt deutlich, dass sowohl die bereits 2012 und 2013 von der BNetzA bestätigten wie auch die darüber hinaus von den Netzbetreibern ermittelten NEP-​Maßnahmen in ihrem Umfang dringend nötig sind, um den Weg der Energiewende weiter gehen zu können.“Wie bereits im ersten Entwurf zeigt auch die überarbeitete Fassung erneut die Notwendigkeit der drei HGÜ-​Verbindungen im Korridor C: Weniger konventionelle Kraftwerksleistung im Süden Deutschlands sowie ein sich abzeichnender Rückgang der Erzeugung im mittleren Neckarraum in den kommenden Jahren weisen darauf hin, dass der bestehende hohe Bedarf an Strom aus dem Norden weiter wachsen wird.Darüber hinaus zeigt der zweite, überarbeitete Entwurf des NEP 2014 aber auch, dass die neuen Anforderungen aus der EEG-​Novelle durch die Verschiebung einiger regionaler Netzausbaumaßnahmen besser erfüllt werden können. So sieht das geänderte Netzkonzept eine Verlagerung des bisher in Goldshöfe vorgesehenen HGÜ-​Endpunkts in den Raum Wendlingen vor. Daraus erschließt sich die Möglichkeit, die in diesem Bereich bestehende, gut ausgebaute Netzinfrastruktur für die weitere Verteilung des Stroms aus dem Norden zu nutzen.Gleichzeitig rückt der HGÜ-​Endpunkt auf diese Weise näher an den Verbrauchsschwerpunkt im Mittleren Neckarraum – ein Aspekt, auf den sowohl seitens BNetzA als auch im Rahmen der öffentlichen Konsultation des ersten Entwurfs hingewiesen wurde.Sollte das im zweiten Entwurf des NEP 2014 vorgeschlagene Netzkonzept in seiner Gesamtheit bestätigt und gesetzlich verankert werden, wäre die bisher geplante 380-​kV-​Verbindung zwischen Bünzwangen und Goldshöfe in Drehstromtechnik aus Sicht der TransnetBW verzichtbar. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der NEP 2014 auch im zweiten Entwurf die EEG-​Novelle noch nicht vollumfänglich abbildet. Dies wird erst im NEP 2015 der Fall sein und erst dann kann eine abschließende Klärung hinsichtlich des Netzausbaus im Raum Ostwürttemberg erfolgen. Bis dahin wird die TransnetBW auch weiterhin alle Planungen im Vorhaben Bünzwangen – Goldshöfe ruhen lassen.Nach Übergabe an die BNetzA wird der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 geprüft und zur öffentlichen Konsultation gestellt. Anregungen zur aktuellen Fassung können im Rahmen dieser Konsultation eingebracht werden.

Die aktuelle Version ist abrufbar unter www​.net​zen​twick​lungs​plan​.de

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