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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Bewährungsstrafe für Missbrauch von zwei kleinen Mädchen auf einem Spielplatz

Wieder einmal stand ein Erwachsener vor dem Schöffengericht und musste sich dort verantworten, weil er sich, so legte es ihm die Staatsanwaltschaft zur Last, an zwei Mädchen vergangen haben sollte. Das Schöffengericht unter Jugendrichter Thomas Hegele verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe.

Dienstag, 24. Juni 2014
Rems-Zeitung, Redaktion
48 Sekunden Lesedauer


SCHWÄBISCH GMÜND (kos). Staatsanwalt Weise legte dem 50-​jährigen angeblichen staatenlosen oder aus Kasachstan stammenden Angeklagten zur Last, sich auf einem Spielplatz an der Werrenwiesenstraße in Gmünd an zwei acht und sieben Jahre alten Mädchen vergangen zu haben. Der Angeklagte gab die Tat weitgehend zu, wollte sich aber an Details nicht mehr erinnern.
Die Tat hatte er stark alkoholisiert begangen. Angeblich hatte er sich dabei, als er die beiden Mädchen an Po, Rücken und Geschlecht berührte und eines der Mädchen auch küsste, an seine eigenen Töchter erinnert. Es hatte Zeugen gegeben. Da der Sachverhalt weitgehend klar war, konnten aber, da die Kinder glaubwürdig den Hergang beschrieben hatten, weitere Zeugen wieder entlassen werden.
Über die Glaubwürdigkeit der beiden Mädchen hatte die Diplompsychologin Dr. Judith Arnscheid von der Stuttgarter Gutachterstelle ein Gutachten angefertigt, das keinen Zweifel an den Aussagen der Mädchen zuließ.

(mehr dazu in der Rems-​Zeitung vom 25. Juni 2014)

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