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Kreisjugendring Ostalb traf sich zur Frühjahrs-​Mitgliederversammlung /​Vortrag zum Schutz der Kinder vor Pädophilen

Zu seiner Frühjahrsversammlung hat sich der Kreisjugendring Ostalb in Göggingen getroffen. Positiv dabei, die Finanzen sind solide, es konnte ein Überschuss erwirtschaftet werden. Schade war, dass vier Posten im Vorstand nicht besetzt werden konnten. Die RZ berichtet am Donnerstag über die jüngsten Entwicklungen und geplante Aktionen. Angeschlossen war ein Vortrag „Das Kindeswohl kommt zuerst“ — Ulrich Leinmüller stellte die Umsetzung des Kinderschutzes vor

Mittwoch, 25. März 2015
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 39 Sekunden Lesedauer

Es ist ein schwieriges Thema, das noch immer in einer gewissen Tabuzone steckt und vor dem viele Vereine und deren Verantwortlich noch zurückschrecken: Es geht um die Umsetzung der Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes (BuKiSchG), das verhindern soll, das Menschen mit pädophilen Neigungen Zugang zu Stellen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen bekommen. Dabei, so der Referent des Abends, Ulrich Leinmüller vom Kreisjugendamt, soll diese Umsetzung die Mitarbeiter in den Vereinen, die Übungsleiter und Trainer schützen. „Was passiert denn mit einem Verein, in dessen Räume etwas passiert, weil der Täter vorher nicht überprüft wurde?“, so die Frage zum Umgang mit Argumente wie „Bei uns passiert nichts“, „für meine Ehrenamtlichen lege ich die Hand ins Feuer“. Abhilfe schaffen soll die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, das mit einem Vordruck bei der Wohnortverwaltung angefordert werden muss. Allerdings, und dies wurde schon in der Sitzung des Kreistages, bei dem die Umsetzung des Gesetzes beschlossen wird, ist die Offenlegung des erweiterten Führungszeugnis auch nicht ohne, offenbart sie doch jede Sünde, sei es ein Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer oder ein Steuerdelikt. Tatbestände also, die nichts mit den Einstellungskriterien zu tun haben. Abhilfe soll hier eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ bringen, bei der eine Stelle den Bewerber umfassend abprüft und dann dem Verein, der Institution, der Kinderbetreuungseinrichtung grünes Licht für die Einstellung und Beschäftigung zu geben. Insgesamt sollte die Umsetzung des Kinderschutzgesetzes in den Vereinen positiv gesehen werden, denn so Ulrich Leinmüller, es werden von Eltern anvertraute Kinder betreut. „Mit Präventivmaßnahmen signalisiert man Kindern und Jugendlichen, dass man offen reden kann. Den Eltern zeigt man, bei uns sind die Kinder sicher. Dem Täter signalisiert man, wir wollen dich nicht bei uns haben. Und ganz wichtig, dem Ehrenamtlichen signalisiert man, wir unterstützen dich.“ Ausführlich werden in den kommenden Wochen die Vereine bei vier Veranstaltungen informiert. Am 27. April in Ellwangen, am 28. April in Bopfingen, am 30. April in Aalen und am 13. Mai um 18.30 Uhr im Prediger in Schwäbisch Gmünd. Dabei werden das Gesetz, die Umsetzung der Präventivmaßnahmen sowie die Kinderschutzkonzepte ausführlich besprochen und diskutiert.

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