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380-​kV-​Leitung Bünzwangen-​Goldshöfe aus dem Gesetz gestrichen

Die 380-​kV-​Leitung Bünzwangen – Goldshöfe wurde jetzt aus dem Gesetz gestrichen. Darüber informiert die Landkreisverwaltung jetzt in einer Pressemitteilung. Landrat Klaus Pavel ist erleichtert über diese Nachricht:

Donnerstag, 14. Januar 2016
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 26 Sekunden Lesedauer

„Die Kommunen in den drei Landkreisen (Ostalb, Rems-​Murr und Göppingen), die sich in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben, haben stets die energiewirtschaftliche Notwendigkeit dieser 380-​kV-​Leitung in Frage gestellt. Deshalb haben wir auch bei Professor Dr. Stigler von der TU Graz ein Kurzgutachten hierzu in Auftrag gegeben. Dieses Kurzgutachten hat die Notwendigkeit der Leitung gerade nicht bestätigt.“
TransnetBW hatte die 380-​kV-​Leitung Bünzwangen – Goldshöfe im zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans nicht mehr beantragt. Stattdessen beantragte TransnetBW für die Trasse C 06 vom Kreis Segeberg als Endpunkt den Raum Wendlingen. Die Verlegung des HGÜ-​Endpunktes begründete Transnet mit der weiterentwickelten Regionalisierung und damit, dass im Mittleren Neckarraum eine gut ausgebaute Netzinfrastruktur genutzt werden und der HGÜ-​Endpunkt näher an den Verbrauchsschwerpunkt gelegt werden könne.
Der Neubau der Leitung Bünzwangen – Goldshöfe war aber nach wie vor im Startnetz als Vorhaben Nr. 24 im EnLAG vorgesehen. In einem Fachgespräch am 11. November 2014 hatten sich Landesumweltminister Franz Untersteller, Rainer Joswig, Geschäftsführer TransnetBW und Dr. Heinz-​Jürgen Scheid, Abteilungsleiter Netzausbau Bundesnetzagentur, den Fragen der interessierten Bürgerinitiativen und Öffentlichkeit gestellt. Auf Vorschlag des Landrats erklärte Joswig für TransnetBW, dass die 380-​kV-​Leitung Bünzwangen – Goldshöfe energiewirtschaftlich nicht notwendig und daher entbehrlich sei.
Der Ostalbkreis fordert die Streichung aus dem Gesetz
Landrat Pavel bat Dr. Scheid entsprechend dem vereinbarten Fazit des Fachgesprächs, die Empfehlung an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel auszusprechen, bei nächster administrativer Gelegenheit zur Änderung des EnLAG diese Leitung aus dem Gesetz zu nehmen.
Darüber hinaus nahm der Ostalbkreis im Rahmen der Anhörung zum Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsausbaus Stellung und machte darauf aufmerksam, dass das Vorhaben Nr. 24 aus dem EnLAG zu streichen sei, nachdem diese Leitung auch aus Sicht von TransnetBW energiewirtschaftlich nicht mehr notwendig sei. Diese Stellungnahme fand auch Eingang in die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Die Bundesnetzagentur überprüfte den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014. In der Bestätigung des Netzentwicklungsplans Strom für das Zieljahr 2024 wird der generelle Bedarf der Maßnahme C 06 WDL Kreis Segeberg — Wendlingen nicht bestätigt. Die Bundesnetzagentur führt aus, dass aufgrund des Einflusses der Spitzenkappung sowie eines verzögerten Ausbaus an Offshore-​Windenergie der Bedarf an Übertragungsleistung in Korridor C abnimmt und nur zwei Maßnahmen notwendig seien. Nachdem der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW und die Bundesnetzagentur keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit des EnLAG-​Vorhabens Nr. 24 Bünzwangen-​Goldshöfe sehen, hat auch Präsident Homann von der Bundesnetzagentur empfohlen, das Vorhaben aus dem Bedarfsplan des EnLAG zu streichen.
Im Dezember 2015 hat nach dem Bundestag nunmehr auch der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde auch das Vorhaben Nr. 24 aus dem sogenannten „Startnetz“ gestrichen.
Landrat Klaus Pavel freut sich über den Erfolg der Interkommunalen Interessengemeinschaft. „Es steht außer Frage, dass die Umstellung auf regenerative Energien im Interesse der Versorgungssicherheit auch einen Netzausbau mit sich bringt. Aber gerade das EnLAG-​Vorhaben von Bünzwangen nach Goldshöfe stand in der öffentlichen Diskussion, weil die energiewirtschaftliche Notwendigkeit in Frage gestellt wurde.
Weil dieses Vorhaben im sogenannten Startnetz des Netzentwicklungsplans als realisiert vorausgesetzt war, war es auch nicht mehr auf seine energiewirtschaftliche Notwendigkeit überprüft worden. Mit unserem Gutachten haben wir diese Überprüfung in die eigene Hand genommen und wurden in unserer Auffassung bestätigt. Es sollten nur Vorhaben weiterverfolgt werden, die auch tatsächlich energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich sind, und wir freuen uns gemeinsam, dass durch unser Zusammenwirken ein Vorhaben aus dem Startnetz gestrichen wurde, das energiewirtschaftlich gerade nicht notwendig ist“, so der Landrat.

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