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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Bürger aus Zimmern zeigten gestern im Ortschaftsrat Bedenken gegen Krümmlingsbach-​Projekt

Fast 20 Besucher konnte Hussenhofens Ortsvorsteher Thomas Kaiser gestern Abend im Sitzungssaal des Bezirksamtes begrüßen. Das hatte seinen Grund in einer Bauvoranfrage im Bereich Zimmern, zu der von Seiten von Anwohnern Bedenken zur Sprache kamen.

Mittwoch, 21. Oktober 2009
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 35 Sekunden Lesedauer

GMÜND-​HUSSENHOFEN (kos). Zu Beginn der Sitzung begrüßte Thomas Kaiser aber zuerst einmal den neuen Leiter des Stadtplanungs– und Baurechtsamtes Erwin Leuthe. Zuvor hatte er schon Hussenhofen besichtigt. Und er konnte dann auch gleich zum nächsten Tagesordnungspunkt „Wohnen am Krümmlingsbach in Zimmer Auskünfte geben. Schon im Jahr 2000 hatte es für dieses Gebiet eine Planung gegeben, die damals im Ortschaftsrat behandelt wurde. Die Antragsteller hatten seinerzeit ihren Antrag zurück gezogen. Nun hatte eine Erbengemeinschaft als Eigentümer des rund 5000 Quadratmeter großen Grundstücks, auf dem früher ein seit rund zehn Jahren ungenutztes landwirtschaftliches Anwesen bestand, erneut eine Bauvoranfrage gestellt. Dem nach planen sie sieben Häuser oder Doppelhäuser. Das aber stieß, wie schon vor etliche Jahren, auf massive Bedenken von Anwohnern, die Auswirkungen auf kommende Hochwasser befürchten. Diese Befürchtungen brachten etliche Betroffene, die sich in der Sitzung zu Wort melden durften, zur Sprache. Ein Zuhörer war der Meinung, die Bebauung passe nicht ins Dorf. Und die Bebauung sei zu eng. Dann wurde das Problem des Hochwassers angeführt. In diesem Zusammenhang war ein weiterer Anwohner der Meinung, dass der Bachlauf nicht eingeschnürt werden dürfe. Eine Anwohnerin erklärte, sie wolle es keinesfalls dulden, dass über ihr Grundstück ein Entwässerungskanal geführt werde. Ins Feld geführt wurde auch, dass der Grundwasserspiegel durch Aufschüttungen steigen werde. Schließlich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass in der Hochwassergefahrenkarte in deren Entwurf Zimmern als durch Hochwassergefährdet eingestuft werde. Vor einer Planung zur Bebauung müsse also zuerst überlegt werden, wie man Zimmern vor Hochwasser schützen kann.
Auf diese und weitere Fragen gab der Leiter des Baurechtsamtes Auskunft. Zur Zeit werde eine Befragung durchgeführt, in die auch die entsprechenden Behörden, so das Wasserwirtschaftsamt, eingebunden seien. Er erklärte, dass die Antragsteller ein Recht aufs Bauen hätten, dabei aber an Vorgaben gebunden wären. So müssten die rechtlichen Voraussetzungen geklärt werden. So müsste auch die Frage der Erschließung geklärt werden, ob diese durch die Stadt oder die Bauherren erfolgen sollte. Gegebenenfalls müsste dies in einem städtebaulichen Vertrag festgelegt werden, auch was dann den Unterhalt betreffe. Jetzt müsse man die Stellungnahmen abwarten. Danach und nach einer Anhörung werde man im Ortschaftsrat weiter beraten.

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