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Rems-​Murr-​Landrat Johannes Fuchs: Kontrollen zu Hause sind berechtigt und werden fortgesetzt

Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Ordnung vom Landratsamt des Rems-​Murr-​Kreises haben in der vergangenen Woche die korrekte Aufbewahrung von Schusswaffen kontrolliert.

Donnerstag, 05. November 2009
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 58 Sekunden Lesedauer

REMS-​MURR-​KREIS (pm). Zweier-​Teams besuchten unangekündigt 58 Waffenbesitzer im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes – dies sind alle Gemeinden ohne die Großen Kreisstädte Waiblingen, Winnenden, Fellbach, Schorndorf und Weinstadt und ohne die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Backnang. 23 Waffenbesitzer trafen die Mitarbeiter vor Ort an.
Gemäß der Richtlinien des Innenministeriums waren sie werktags von 8 bis 20 Uhr unterwegs. Die restlichen Personen wurden durch ein Schreiben über die beabsichtigte Kontrolle informiert und um eine kurzfristige Terminabstimmung gebeten.
In 15 Fällen stellten die Kontrolleure Verstöße fest. Registrierte Waffen waren zum Teil nicht mehr vorhanden – etwa weil sie bei Umzügen „weggekommen“ seien. Einige Besitzer hatten ihre Waffen nicht weggeschlossen, sondern offen gelagert. In weiteren Fällen entsprachen die Sicherheitsbehältnisse nicht den gesetzlichen Vorschriften.
Der Geschäftsbereich Ordnung prüft die Fälle individuell und leitet gegebenenfalls ein Strafverfahren ein oder verhängt ein Bußgeld. Dieses kann bis zu 10 000 Euro betragen.
Acht Waffenbesitzer gaben gleich vor Ort ihre Waffen ab. Insgesamt sammelten die Mitarbeiter im Zuge der Kontrollen zwölf Waffen ein. Damit sind beim Landratsamt noch 2379 Waffenbesitzer und 10 683 Waffen registriert. Zum 31.12.2008 waren es noch 3498 Besitzer mit 11 833 Waffen.
„Die Ergebnisse zeigen, dass die Kontrollen sinnvoll und effektiv sind. Sie sind ein Beitrag, um Gewalttaten mit Waffen unwahrscheinlicher zu machen. Unsere Mitarbeiter verstehen sich auch als Ratgeber vor Ort, um offene Fragen zur sicheren Aufbewahrung gezielt zu klären“, erklärt Landrat Johannes Fuchs.
„Wir haben uns vor allem auf Personen konzentriert, die bisher nicht bereit waren, unsere Fragen nach der Aufbewahrung ihrer Waffen zu beantworten“, erklärt Michael Hagmann, Dezernent für Verkehr, Recht, Ordnung und Verbraucherschutz. Seit Anfang April hatte das Landratsamt alle bei ihm registrierten Waffenbesitzer mehrfach aufgefordert, Angaben über ihre Waffenschränke zu machen und diese zum Beispiel mit Kaufquittungen zu belegen. „Wir gehen nicht blindlings zu Waffenbesitzern nach hause, sondern selektieren nach Risikokriterien bei der Kontrollmaßnahme“, so der Landrat.
Die Kontrolleure überprüften, ob die registrierten Waffen plus Munition tatsächlich weggeschlossen sind und ob der Sicherheitsstandard des Waffenschranks für den gelagerten Waffentyp und die Anzahl der Waffen ausreicht.
Die meisten Waffenbesitzer ließen die Mitarbeiter ohne Probleme ein. In Einzelfällen gingen der Kontrolle Diskussionen an der Haustür voraus. Waffenbesitzer sind nach dem neuen Waffenrecht verpflichtet, unangekündigte Besuche zuzulassen. Die Mitarbeiter der Waffenbehörde dürfen sich jedoch nicht gegen den Willen der Bewohner Zutritt zu einer Wohnung verschaffen.
Weist ein Waffenbesitzer sie ab und verletzt dadurch seine Mitwirkungspflichten, kann er die Erlaubnis zum Waffenbesitz verlieren. Eine einmalige Weigerung begründet nach den gesetzlichen Bestimmungen in der Regel jedoch noch keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit.
Unangekündigte Vor-​Ort-​Kontrollen sind erst seit In-​Kraft-​Treten des neuen Waffenrechts Ende Juli 2009 möglich. Zuvor durften die Waffenbehörden erst dann aktiv werden, wenn sie einen konkreten Verdacht vorweisen konnten.

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