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Gemeinde Abtsgmünd erwirbt Stahlweiher und Fischereirecht

Idyllisch liegt der Stahlweiher im Norden der Markung der Flächengemeinde Abtsgmünd nahe der Hammerschmiede. Überraschend wurde im Dezember 2007 der komplette See samt Fischereirecht und sämtlichen Grundstücken von der damaligen Erbengemeinschaft an einen privaten Erwerber veräußert.

Montag, 28. Dezember 2009
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 25 Sekunden Lesedauer

ABTSGMÜND (pm). Die Gemeinde Abtsgmünd hatte am Fischereirecht das Vorkaufsrecht ausgeübt. Ein langer Rechtsstreit folgte. Dieser endete nunmehr mit einem Vergleich, der so Bürgermeister Ruf, im Sinne der Gemeinde formuliert werden konnte. Fischereirechte sind ewige Rechte, so Bürgermeister Ruf. Deshalb hat die Gemeinde ein starkes öffentliches Interesse, dass die Fischereirechte unserer großen Gewässer im Eigentum der Gemeinde sind. Insbesondere geht es darum, bei Gewässern II. Ordnung, wie es der Stahlweiher darstellt, die Eigentümergleichheit zwischen Gewässerunterhaltungspflichtigem und Fischereiberechtigtem herzustellen.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat bereits im Frühjahr 2008 das Vorkaufsrecht am Fischereirecht ausgeübt. Da der Kaufvertrag eine Sachgesamtheit darstellte, erstreckte sich die Bereitschaft der Gemeinde auch auf den Erwerb sämtlicher anderer Liegenschaften. Gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts hat der Erwerber Widerspruch eingelegt. Dieser wurde damals vom Regierungspräsidium abgelehnt. Bei der darauf eingereichten Klage erhielt jedoch der Erwerber aus formalen Gründen Recht. Nachdem dann nachträglich festgestellt wurde, dass die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts gar nicht ins Laufen kam, wurde das Vorkaufsrecht seitens der Gemeinde im Frühjahr 2009 erneut ausgeübt. Im darauf folgenden Widerspruchsverfahren hat die Gemeinde Abtsgmünd wieder Recht bekommen. Am 22. Dezember 2009 war nunmehr Verhandlungstermin beim Verwaltungsgericht anberaumt.
„Am Mittwoch“, so Bürgermeister Ruf, „erreichte mich dann der Anruf des Erwerbers mit der Bitte um einen Vergleich. Der Vergleichsvorschlag wurde dann von mir formuliert.“ Dieser sieht vor, dass das Fischereirecht und die 4,6 Hektar große Seefläche ins Eigentum der Gemeinde übergeht. Sämtliche anderen Liegenschaften verbleiben beim Erwerber. „Dies“, so Bürgermeister Ruf weiter, „ist genau das, was wir ursprünglich angestrebt haben. Damit ist sicher gestellt, dass wir über Generationen hinaus selbst bestimmen können, wer am Stahlweiher zum Angeln geht. Hier werden wir uns jetzt mit unseren Fischereivereinen der Gemeinde an einen Tisch setzen und eine möglichst langfristig vernünftige Lösung suchen“. Alles in allem, so das Fazit von Bürgermeister Ruf, „ein erfreuliches Ergebnis“.

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