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Die Flurneuordnung in Lorch im Bereich der Baggerseen steht vor dem Abschluss Keine Kosten für Grundstückseigentümer

Mit der Abgabe der Berichtigungsunterlagen für das Grundbuch und das Liegenschaftskataster Ende 2009 konnte die Flurneuordnung Lorch (im Bereich der Baggerseen) einen deutlichen Schritt nach vorne tun.

Dienstag, 29. Dezember 2009
Rems-Zeitung, Redaktion
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LORCH (pm). Somit wurden verschiedene raumordnerische Problemstellungen in einer Flurneuordnung erfolgreich gelöst, sind sich Bürgermeister Karl Bühler, der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Ernst Feuchter und der Leitende Ingenieur Peter Cohausz einig. Bei der Anordnung des rund 75 Hektar großen Verfahrens sind ursprünglich besondere Naturschutzziele im Vordergrund gestanden. So ging es darum, eine Besitzentflechtung im Naturschutzgebiet „Lorcher Baggerseen“ zu erreichen, das Naturdenkmal „Fichtensee“ in öffentliches Eigentum zu bringen und dessen Wasserverhältnisse zu verbessern. Zudem sollten die landwirtschaftlichen Grundstücke neu geordnet, das vorhandene Wegenetz verbessert, die rechtlichen Verhältnisse geklärt und vorhandene Landschaftselemente erhalten und vernetzt werden.
Später wurden die Zielsetzungen um die Anlage eines Nasslagerplatzes für Sturmholz und zuletzt um den Bau eines Hochwasser-​Rückhaltebeckens erweitert. Dazu konnte der Wasserverband „Rems“ durch Grunderwerbsverhandlungen unterstützt werden.
An der auf Waldhäuser und Lorcher Gemarkung liegenden Flurneuordnung sind rund 60 Grundstückseigentümer beteiligt. Insgesamt wurden rund 2,3 Kilometer Wege gebaut beziehungsweise modernisiert, ein größerer Tümpel angelegt, Gewässer ausgebaut und mit Schutzstreifen versehen, Bodenverbesserungen durchgeführt und zwei kleinere Holzlagerplätze angelegt.
Das Verfahren kostete insgesamt 415 000 Euro, wobei 84 Prozent durch öffentlichen Zuschuss und 16 Prozent der Kosten durch die Stadt Lorch getragen wurden. Weitere 67 000 Euro zahlte die Stiftung Naturschutzfonds.
Dadurch kamen auf die am Verfahren beteiligten Grundstückseigentümer keine Kosten zu. Sobald das zuständige Notariat den Vollzug der Grundbuchberichtigung gemeldet hat, kann die Schlussfeststellung der Flurneuordnung Lorch (Baggerseen) erfolgen.

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