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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Zusätzliche Zeugen

Die einen halten ihn für denjenigen, der in Lindach im Dachstuhl des Bezirksamtes mittels eines Zeitzünders Feuer legte und am Gächinger Weg ein Holzlager in Flammen aufgehen ließ, während wiederum andere sich seine Täterschaft als vom Dienst suspendierten Kommandant der Lindacher Feuerwehr nicht vorstellen können, so wie es ihm die Staatsanwaltschaft am ersten Prozesstag in der Vorwoche vorgeworfen hatte.

Donnerstag, 30. April 2009
Rems-Zeitung, Redaktion
3 Minuten Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (kos). Der erste Verhandlungstag, zu dem viele Zuhörer gekommen waren, brachte keine Klärung, zumal der Angeklagte jegliche Aussage verweigerte. Nun sollte der gestrige Tag mit der Befragung von 18 weiteren Zeugen und dem Gutachten eines Sachverständigen der Kriminalpolizei Ulm dazu dienen, die Vorwürfe des Staatsanwaltes zu untermauern oder sie zu entkräften. Das Schöffengericht, das unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Mayerhöffer tagte, hatte dabei eine Menge an Arbeit. Und die Befragung der Zeugen erwies sich als langwierig. Auch am zweiten Verhandlungstag machte der Angeklagte keine Aussagen.Die meisten der 18 Zeugen waren Kriminalbeamte, die mit der Aufklärung der beiden Brände befasst waren. So sagte der erste aus, dass man am verbrannten Holzlager am Gächinger Weg Kabel, eine Batterie und Kohleanzünder gefunden habe. Ein weiterer Sachbearbeiter wies darauf hin, man habe beim Brand im Lindacher Bezirksamt im Jahr zuvor eine Batterie von gleicher Art, wie später am Gächinger Weg, gefunden. An der Arbeitsstelle des nun Beschuldigten, der bereits zu Anfang erklärt habe, er sei nicht der Täter, habe man baugleiche Akkus gefunden. Auch sei festgestellt worden, dass es zum Bezirksamt im Bauhof viele Schlüssel gegeben habe. Am Gächinger Weg habe man einen Zeitschalter gefunden, nicht jedoch im Bezirksamt. Bei der Untersuchung habe man die Brandursache nicht festgestellt. Daraufhin sei seinerzeit der Fall mit dem Hinweis auf die ungeklärte Brandursache abgelegt worden. Erst nach dem Brand am Gächinger Weg, wo gleiche Komponenten wie im Bezirksamt für eine Brandlegung gefunden worden seien, habe man weiter ermittelt. Bei der Wohnungsdurchsuchung des Beschuldigten sei nichts Auffälliges gefunden worden, hieß es in der nächsten Aussage.
Keine Hinweise auf einen Kurzschluss gefunden
Eine große Rolle spielten auch gestern Bilder vom Brandort im Bezirksamt, die der Angeklagte habe verschwinden lassen, weil sie ihn hätten belasten können. Die Kriminaltechnik konnte diese aber wieder rekonstruieren. Eine wesentliche Belastung ergab sich aber nicht unbedingt.
Ein weiterer Kriminalbeamter wusste zu berichten, dass man im Amt keine Hinweise auf einen Kurzsschluss als Brandursache gefunden habe, und der Angeklagte habe ihm von gefundenen Batterien berichtet und ihm später, wie es in solchen Fällen üblich sei, Bilder vom Brandort auf einer CD übergeben. Zwei Bilder hätten jedoch gefehlt, was der Beschuldigte mit einem Misslingen der Aufnahmen erklärt habe. Damals habe man keinen Verdacht gegen ihn gehegt und den Fall als ungeklärt abgelegt.
„Gewisse Schlamperei“ im
Umgang mit den Schlüsseln
Die Befragung verschiedener Mitarbeiter des Baubetriebsamtes, der Arbeitsstelle des Angeklagten, erbrachte, dass es wohl bei der Handhabung der vielen Schlüssel für städtische Einrichtungen eine gewisse Schlamperei gegeben haben muss, denn so sollen bis zu 20 Leute dazu Zugang gehabt haben. Zum Lindacher Bezirksamtbrand sagte der Leiter des Bauhofs aus, dass er ca. ein Jahr vor dem Brand eine Begehung der Stadt auf der Bühne des Bezirksamtes durchgeführt habe.
Da sei viel brennbares Material herumgelegen, brandmäßig eine wahre „Mausefalle“. Wieder sagte dann ein Polizeibeamter aus, damals habe man keinen Anhalt für eine Brandstiftung gehabt.
Wichtiges erhoffte man sich dann vom Gutachten des Dipl.-Ing. Helmut Hüls vom Kriminaltechnischen Institut in Stuttgart. Insgesamt würden die ihm als Asservaten vorgelegten Dinge aus dem Bezirksamt, so der Akku, Feueranzünder und Drähte an der Batterie, als grundlegende Komponenten für eine Brandlegevorrichtung dienen können. Komponenten für einen Zeitzünder seien aber nicht gefunden worden.
Weitere Zeugenaussagen
sind beantragt
Beim Brand am Gächinger Weg habe man neben der baugleichen Batterie eine Elektronikplatine gefunden mit Schmelzpunkten am Ende von angeschlossenen Drähten. Sie hätte logischerweise mit dem Akku verbunden sein müssen. Hier seien alle Komponenten einer Brandlegevorrichtung mit Zeitzünder vorhanden.
Aber auch hier ließ sich nicht klären, ob es der zur Brandzeit in Thailand weilende ehemalige Feuerwehrkommandant von Lindach war, der den Brand hier legte, zumal aus dem Gutachten nicht hervorging, welcher Zeitpunkt hier zwischen wenigen Minuten und rund hundert Stunden für die Brandauslösung eingestellt war. Es geht also weiter darum, dem Angeklagten die Schuld nachzuweisen oder die gegen ihn sprechenden Indizien als Basis für einen Schuldspruch zu nutzen. Spannend wird es heute morgen am dritten Verhandlungstag werden, wenn noch sechs weitere Zeugen, deren Befragung z.T. Verteidiger Alfred Hinderer beantragt hatte, der schon vorher immer wieder versuchte, die Zeugenaussagen als nicht ausreichend, darzustellen.
Aufgrund dessen und der dann noch ausstehenden Plädoyers und der Urteilsfindung ist es nicht auszuschließen, so wurde gestern deutlich, dass auch noch ein vierter Verhandlungstag anberaumt werden muss.

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