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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Viele Nachfragen bei der FernUniversität Hagen

Ungebrochen ist das Interesse vor allem Berufstätiger an einem Fernstudium an der FernUniversität in Hagen. Bereits seit Wochen erkundigen sich Studieninteressenten und –interessentinnen im Studienzentrum Schwäbisch Gmünd nach dem Beginn der Einschreibfrist.

Freitag, 12. Juni 2009
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 29 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (pm). Die Einschreibefrist für das Wintersemester 2009/​2010 hat bereits begonnen und dauert noch bis zum 15. Juli.
Die Hagener Hochschule ist nicht nur die einzige deutschsprachige staatliche FernUniversität weltweit, sondern mit 61.000 Studierenden – davon über 46 000 in universitären Studiengängen – die größte deutsche Universität. Zu der Steigerung ihrer Studierendenzahlen trägt nicht zuletzt bei, dass für ein Studium nicht mehr unbedingt eine formale Hochschulzugangsberechtigung notwendig ist. Vielmehr können auch Interessierte ohne Abitur unter bestimmten Voraussetzungen in den Akademiestudien der FernUniversität ihre Studierfähigkeit nachweisen. Nach bestandener Prüfung ist der Wechsel in einen Bachelorstudiengang möglich. Diesen Weg haben bereits fast 1000 Studierende beschritten.
Die angebotenen Bachelor sind Bildungswissenschaft, Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie, des Weiteren Politik– und Verwaltungswissenschaft, Psychologie, Soziologie, Informatik, Mathematik, in Rechtswissenschaft der Bachelor of Laws, Wirtschaftsinformatik und Wirtchaftswissenschaft.
Gerade Berufstätige bevorzugen die überschaubare Studiendauer in den neuen Bachelor– und Masterstudiengängen. Neuerungen sind auch bei einigen Masterstudiengängen zu verzeichnen.
Der Masterstudiengang „Soziologie: Individualisierung und Sozialstruktur“ öffnet sich auch für Absolventen/​Absolventinnen anderer Studiengänge, sofern sie einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 vorweisen und vor der Aufnahme des Masterstudiums drei soziologische Leistungsnachweise mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 nachweisen. Zusätzlich wird noch ein Nachweis über eine 6-​wöchige einschlägige Berufstätigkeit oder ein Praktikum verlangt.
Ebenso hat der Masterstudiengang „ Bildung und Medien: Education“ die Kriterien zur Einschreibung ins neue Wintersemester 2009/​10 erweitert. Eine direkte Zulassung ist auch für Absolventinnen und Absolventen von „Sozialpädagogik“ oder von einem 6-​semestrigen Lehramtstudium möglich. Absolventinnen und Absolventen der Richtungen Medienwissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Publizistik können das Masterstudium nach dem Abschluss von Modulen 1A und 1B aus dem BA Bildungswissenschaften zugelassen werden. Um im Masterstudiengang „Europäische Moderne. Geschichte und Literatur“ zugelassen zu werden, wird neben den bisherigen Voraussetzungen zusätzlich ein Nachweis von zwei Fremdsprachen verlangt.
Ein neuer weiterbildender Studiengang Master of Laws (LL.M.) „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ geht an den Start. Die Bewerbung ist ebenso seit dem 1. Juni möglich. Der Studiengang Master of Laws „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ des Instituts für Juristische Weiterbildung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen ist ein anwendungsorientiertes weiterbildendes Studium zur Weiterqualifizierung für Studierende, die in der Regel das erste juristische Staatsexamen bereits erworben haben und im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen die Aufnahme einer anwaltlichen Tätigkeit anstreben. Die Vermittlung der Studieninhalte umfasst zwei Semester mit sich daran anschließender Masterarbeit. Es handelt sich um ein Fernstudium, das im Vollzeit– als auch im Teilzeitstudium absolviert werden kann. Das Studium ist modular aufgebaut. Die Lehrinhalte vertiefen die im grundständigen juristischen Studium und im Rechtsreferendariat erworbenen Kenntnisse durch die Vermittlung anwaltlichen Spezialwissens auf den Gebieten der Kanzleiorganisation und –führung sowie den prozess– und materiellrechtlichen Aspekten.
In NRW wurde die Vergabeverordnung für Studienplätze geändert. Die Hochschulen entscheiden nun selbst, ob sie die Teilzeitsemester von der FernUni als Wartezeit anrechnen oder nicht. Dies gilt ebenso für die ZVS und bedeutet für Abiturienten, Wehr– oder Zivildienstleistende, die ein oder zwei Semester an der FernUniversität in Hagen studieren möchten, dass sie sich an ihrer zukünftigen Uni erkundigen müssen, ob die Teilzeitsemester angerechnet werden oder nicht. Studienbeiträge zusätzlich zu den Materialbezugsgebühren erhebt die FernUniversität bis einschl. Sommersemester 2010 nicht. Damit sind ihre über 20 Universitätsstudiengänge mit Bachelor– und Master-​Abschluss nicht nur höchst flexibel, sie bleiben auch kostengünstig.
Ausführliche Informationen zu den Studienangeboten gibt’s im Studienzentrum Schwäbisch Gmünd, Lorcher Str. 119, Tel. 07171/​3 084 7 Fax 07171/​92 99 44 info@​stzgd.​de oder über die Seite http://​www​.fer​nuni​-hagen​.de.

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